Lieferkettengesetz: Nachschärfungen sinnvoll und wünschenswert
(Berlin) - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) spricht sich angesichts des bevorstehenden parlamentarischen Verfahrens für Nachbesserungen am geplanten Lieferkettengesetz aus. "Die Verständigung in der Großen Koalition auf ein Lieferkettengesetz vor wenigen Wochen war wichtig und ein Erfolg des langjährigen Engagements der Gewerkschaften und vieler weiterer NGOs. Im jetzt beginnenden parlamentarischen Verfahren strebt ver.di Verbesserungen des Gesetzentwurfs an, um die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den Lieferketten von Unternehmen mit Sitz in Deutschland möglichst wirksam schützen und durchsetzen zu können", sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. Am heutigen Mittwoch befasst sich das Bundeskabinett mit dem Gesetzesvorhaben.
Es sei gelungen, den vorliegenden Entwurf gegen massive Widerstände in der Wirtschaft, des Bundeswirtschaftsministeriums und in großen Teilen der Union durchzusetzen. "Der Entwurf für das Lieferkettengesetz darf angesichts des zu erwartenden Lobbydrucks durch die Wirtschaft im Gesetzgebungsverfahren nicht verwässert, sondern muss stattdessen nachgeschärft werden. Dafür machen wir uns stark", betonte Werneke.
Dies betreffe etwa die Größe der von den Regelungen erfassten Unternehmen, Fragen des Risikomanagements, die bislang vor allem nur im eigenen Geschäftsbetrieb und auf unmittelbare Zulieferer wirken, sowie eine mögliche zivilrechtliche Haftungsregelung nach deutschem Recht, die die geplanten Klagemöglichkeiten für Gewerkschaften und NGOs wirksam ergänzen könnte. "Je mehr Unternehmen vom Gesetz erfasst werden und bei Zuwiderhandlung juristische Folgen befürchten müssen, umso mehr ist auch den Menschen- und Arbeitnehmerrechten gedient", so Werneke.
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