Pressemitteilung | ADAC e.V. - Allgemeiner Deutscher Automobil-Club

Lichtpflicht in Europa / Lampen an in 17 Ländern / Deutschland spricht lediglich Empfehlung aus

(München) - Autofahrer, die jetzt ins Ausland reisen, sollten beachten, dass in vielen europäischen Ländern eine Ganztages-Lichtpflicht gilt. Jüngstes Beispiel ist Polen. Hier muss nach Angaben des ADAC seit Mitte April 2007 mit Tagfahr- oder Abblendlicht gefahren werden. Bisher mussten Autofahrer in Polen nur in der Zeit von 1. Oktober bis Ende Februar auch tagsüber das Licht einschalten. Bei Verstößen gegen die Lichtpflicht drohen Geldbußen von mindestens 52 Euro.

Außer in Polen gilt die Ganzjahres-Lichtpflicht auch in Dänemark, Estland, Finnland, Island, Italien, Österreich, Kroatien, Lettland, Norwegen, Schweden, Slowenien, Mazedonien, Montenegro, Tschechien, Rumänien und Ungarn. In Ungarn und Italien ist Licht am Tag allerdings nur außerorts vorgeschrieben.

Eine Empfehlung, ganzjährig mit Licht zu fahren, sprechen Bulgarien, Deutschland, die Schweiz und Frankreich aus. Wer ohne Licht fährt, hat in diesen Ländern aber keine Geldbuße zu befürchten. Informationen zu wichtigen Verkehrsbestimmungen sind im Internet unter www.adac.de erhältlich.

Quelle und Kontaktadresse:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) Pressestelle Am Westpark 8, 81373 München Telefon: (089) 76760, Telefax: (089) 76762500

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