Licht und Schatten bei Arbeitsmarktreform
(Hannover) - Für die professionelle Pflege bergen die Kompromisse zwischen Regierung und Opposition zur Arbeitsmarkreform sowohl Chancen wie auch Risiken. In einer ersten Bewertung überwiegen die Risiken, weil die Entstehung eines weiteren grauen Marktes in der Laienpflege gefördert wird.
Dieser graue Markt entsteht durch die steuerliche Förderung von sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen, in die das Gesetz ausdrücklich Pflege von alten und kranken Menschen, hauswirtschaftliche Verrichtungen und Gartenpflege einbezieht. Während professionelle Pflegedienste immer höhere Qualitätsanforderungen erfüllen müssen und unter Qualitätsbürokratie leiden, wird hinsichtlich der Qualitätssicherung nun eine vergleichbare Tätigkeit ungleich behandelt zu Lasten der Pflegeprofis, moniert Heiner Schülke für den ABVP.
Der Verband kritisiert auch die neue Regelung zu den Ich-AGs. Arbeitslose Pflegekräfte sind danach in der Lage, sich im Wege einer Ich-AG selbständig zu machen. Die Sozialversicherungsbeiträge zahlt für 1-3 Jahre das Arbeitsamt. Es besteht Steuerfreiheit bis zu einem Jahreseinkommen von 25.000,00 Euro und für Familien bis 50.000,00 Euro. Dazu Schülke: Das ist staatlich geförderte Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der professionellen Pflegedienste.
Als erfreulich bezeichnet der ABVP den Kompromiss zu den Mini-Jobs. Hierfür hatte sich der ABVP (wenngleich mit einer höheren Einkommensgrenze und niedrigeren Abgaben) eingesetzt. Danach ist einen Nebenbeschäftigung bis 400,00 Euro pro Monat mit einer pauschalen Abgabe von 25% möglich. Dies entlaste die Arbeitgeber von einem beträchtlichen bürokratischen Aufwand. Noch wichtiger sei, daß es gelingen könnte, einige Fachkräfte wieder in den Beruf zurückzuholen. Auch ermögliche die Neuregelung, einen Teil der MitarbeiterInnen flexibler einzusetzen, entsprechend den Erfordernissen der Patientenversorgung.
Quelle und Kontaktadresse:
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