Liberale Hochschulgruppen begrüßen BAföG-Reform / Der Studentenverband zeigt sich erfreut über die Verbesserungen des Gesetzes, dennoch fordert er schnellstmöglich eine tiefgreifende Reform
(Berlin) - Mehr Abschlagszahlung, BAföG bei vorläufiger Zulassung zum Master-Studium, Vorabbescheid vor Beginn eines Master-Studiums: Auch wenn der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen (LHG) sich dafür einsetzt, das Bundesausbildungsförderungsgesetz grundlegend zu reformieren, begrüßt er die Verbesserungen, die am 1. August 2015 in Kraft treten werden.
"All diese Punkte erleichtern die Planbarkeit des Studiums für jene, die auf das BAföG angewiesen sind.", stellt Alexander Schopf, Vorsitzender des LHG, klar. "Wir Studenten wollen hauptsächlich keinen unnötigen Stress neben der Hochschule, um uns voll auf unser Studium konzentrieren zu können. Gerade lange Wartezeiten bei der Antragsbewilligung vom BAföG abhängiger Studenten sind daher indiskutabel."
Schopf verweist auf die Beschlusslage des Verbandes von 2014, eine Online-Antragsstellung in allen Bundesländern zu ermöglichen:
"Dies ist deutlich unbürokratischer und beschleunigt die Bearbeitung der gestellten Anträge. Auf keinen Fall darf darunter jedoch der Datenschutz und das Betreuungsverhältnis bei den lokalen Beratungen leiden."
Der LHG sieht im BAföG kein Instrument der Umverteilung, sondern ein zeitlich begrenztes Grundeinkommen, das allen die Möglichkeit eröffnet, ein Studium nach Eignung und Neigung an einer bundesdeutschen Hochschule aufzunehmen. Deshalb präferiert der LHG das Modell des vermögens-, einkommens- und elternunabhängigen BAföG. Schopf ist überzeugt davon, mit dem vorgeschlagenen LHG-Modell weitere bestehende Mängel und Hürden für finanziell benachteiligte Studenten abzubauen und wirbt eindringlich: "Eines ist doch klar: Wer sich entscheidet, viele Jahre seines Lebens dafür aufzuwenden, nicht nur für sich selbst einen ideellen und materiellen Mehrwert zu schaffen, sondern diesen vor allem der Gesellschaft zurückzugeben, der darf nicht von familiären Umständen in seinen Bestrebungen gehindert werden, ein Studium aufzunehmen."
Das vorgeschlagene Modell bestraft beispielsweise keine Studenten, die aus eigener Kraft neben ihrem Studium Geld ansparen und so nach momentaner Gesetzgebung nicht anspruchsberechtigt sind und setzt weiterhin auf die Solidarisierung der Gesellschaft mit zukünftigen Leistungsträgern. Zudem verhindert es den unsäglichen Zustand, dass Studenten in letzter Konsequenz gezwungen sind, deren Eltern zu verklagen, falls diese das Studium nicht finanzieren wollen.
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