Pressemitteilung | (tlv) thüringer lehrerverband

Lenkt das Kultusministerium ein?

(Erfurt) - „Die Vergleichsangebote für gekündigte Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, verbessern aber noch längst nicht die unerträgliche Situation der seit Jahren in Teilzeit Arbeitenden“, kommentierte der TLV-Landesvorsitzende Rolf Busch das Angebot der Vertreter des Thüringer Kultusministeriums vor dem Arbeitsgericht Jena.

Damit hat das Thüringer Kultusministerium, nachdem es bisher noch in keinem einzigen Fall einen gerichtlichen Erfolg verbuchen konnte, erstmals eingestanden, dass die ausgesprochenen Beendigungskündigungen nicht durchsetzbar sind. Noch vor einer Woche bei Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht in Nordhausen reagierten die Vertreter des Thüringer Kultusministeriums auf die Frage des Richters nach der Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung der Gekündigten in Teilzeit sogar unterhalb des Beschäftigungsumfanges von 55% mit deutlicher Ablehnung.

Das Thüringer Kultusministerium selbst stellte in den Durchführungshinweisen zum Kündigungsverfahren fest, dass im Falle von Änderungs- statt Beendigungskündigungen: „... das Angebot zum Abschluss eines Beschäftigungsverhältnisses mindestens einen Umfang von 66 2/3 % eines Vollbeschäftigten ausmachen muss.“

„Vergleichsangebote unterhalb dieses Niveaus sind zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber nach wie vor unseriös, da Änderungskündigungen auf 50% genauso rechtswidrig wären wie die ausgesprochenen Beendigungskündigungen“, so Busch weiter.

Der TLV als größte Thüringer Lehrergewerkschaft im Deutschen Beamtenbund wird deshalb in den anlaufenden Tarifverhandlungen zu einer Hauptforderung machen, die Situation der bereits jetzt Teilzeitbeschäftigten unter Ausnutzung aller Spielräume nachhaltig zu verbessern.
In den Verhandlungen fordert der TLV:
· die Verbesserung der Situation der Teilzeitbeschäftigten,
· Schaffung akzeptabler Einstellungsbedingungen für Jüngere,
· weitere Regelungen zur Entlastung Lebensälterer und zur Beendigung des Schuldienstes,
· Wechselmöglichkeiten der Schulart und
· Verbesserungen beim länderübergreifenden Einsatz.

Quelle und Kontaktadresse:
Thüringer Lehrerverband (TLV) im VBE Werner-Seelenbinder-Str. 14 99096 Erfurt Telefon: 0361/6021323 Telefax: 0361/6021324

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