Lektorenverband: KSK-Gesetz schafft Klarheit und Rechtssicherheit
(Amorbach) - Der Verband der Freien Lektorinnen und Lektoren (VFLL) freut sich über die schon lange fällige Neuregelung. "Das Gesetz schafft Klarheit und Rechtssicherheit - nicht nur für die Versicherten, sondern auch für die Unternehmen", begründet Herwig Frenzel, 1. Vorsitzender des VFLL, die Zustimmung des Verbands. "Die Künstlersozialkasse ist ein Baustein zur Kulturpflege; im Fall der Lektoren, Übersetzer, Autoren und Journalisten ein Baustein zum Erhalt der Sprachkunst und des Kulturguts Sprache", verdeutlicht Frenzel die Bedeutung der Versicherung für die Berufe im Bereich Wort.
Ab 2015 müssen die Träger der Rentenversicherung in ihre sowieso turnusmäßig stattfindenden Arbeitgeberprüfungen den Punkt Künstlersozialabgabe aufnehmen. Auf diese Weise sollen 400.000 statt zuletzt 70.000 Kontrollen durchgeführt werden. Firmen mit mindestens 20 Beschäftigten werden alle vier Jahre abgefragt, kleinere Betriebe im Durchschnitt alle zehn Jahre. Wer für weniger als 450 Euro in einem Jahr künstlerische Leistungen beansprucht, ist von der Künstlersozialabgabe befreit. Außerdem soll die Künstlersozialkasse künftig selbst Schwerpunktprüfungen und anlassbezogene Prüfungen in begrenztem Umfang durchführen können. Zudem werden die Unternehmen besser über die Künstlersozialabgabe informiert. Das Sozialministerium erwartet Mehreinnahmen von 32 Millionen Euro, die die Finanzierung der Künstlersozialkasse (KSK) längerfristig sichern und die abgabepflichtigen Unternehmen insgesamt entlasten sollen.
In der Künstlersozialkasse sind 180.000 Freiberufler der Kulturbranche sozialversichert - darunter auch freie Lektorinnen und Lektoren. Sie sind in vielen Bereichen tätig, in denen es auf gepflegte und korrekte Sprache ankommt. Beispielsweise arbeiten sie für Buchverlage, PR- und Werbeagenturen sowie öffentliche Einrichtungen. Das durchschnittliche Jahreseinkommen der KSK-Versicherten beträgt derzeit 14.500 Euro.
Firmen und Institutionen, die freischaffende Künstler und Publizisten beauftragen, sind zur Zahlung der Künstlersozialabgabe gesetzlich verpflichtet. Sie berechnet sich nach den gezahlten Honoraren und ist mit rund 30 Prozent der Gesamteinnahmen eine der drei Säulen zur Finanzierung der Künstlersozialkasse; weitere 20 Prozent werden vom Bund, die restlichen rund 50 Prozent durch die Beiträge der Versicherten getragen. Weil die Einnahmen sinken, ist die Höhe der Abgabe in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen: 2014 liegt sie bei 5,2 Prozent.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Freien Lektorinnen und Lektoren e. V. (VFLL)
Inga Beißwänger, Pressesprecherin
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