Leistungsschutzrecht auch für lokale Presseverlage überfällig
(Berlin) - "Es wird allerhöchste Zeit, auch die von den deutschen Lokalzeitungen erbrachten unternehmerischen Leistungen für Print- und elektronische Werke anzuerkennen. Dafür muss die Ausarbeitung eines entsprechenden Leistungsschutzrechtes beschleunigt werden, um schnellstmöglich zu einem sachgerechten Ergebnis zu gelangen", forderte die Vorsitzende des Verbandes Deutscher Lokalzeitungen e.V. Inken Boyens heute (9. Februar 2011) in Berlin. Den Presseverlagen müsse das ausschließliche Recht zukommen, "ihre Erzeugnisse zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zu machen", so Boyens, die auch Verlegerin der Dithmarscher Landeszeitung in Heide ist. "Wir gehen davon aus, dass mit der Novellierung des dritten Korbs des Urheberrechts auch ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage etabliert wird."
Auch die Inhalte kleinerer und mittlerer Tageszeitungen seien nur mit hohem finanziellen Aufwand zu realisieren. Für die Inanspruchnahme dieser Leistungen müsse es einen entsprechenden Ausgleich geben. Dafür bedürfe es eines umfassenden Schutzrechtes wie es für andere Branchen längst gelte.
"Der VDL setzt sich wie alle Presseverleger für einen fairen Ausgleich zwischen Verlagen, Journalisten und gewerblichen Nutzern ein. Die Option, das Leistungsschutzrecht durch eine Verwertungsgesellschaft wahrzunehmen, wäre im Sinne der deutschen Lokalzeitungen", so die VDL-Vorsitzende.
Die Vorsitzende des VDL ist seit 2009 Mitglied des gemeinsamen Arbeitskreises "Leistungsschutzrecht" von BDZV und VDZ.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Lokalzeitungen e.V.
Martin Wieske, Geschäftsführer
Dovestr. 1, 10587 Berlin
Telefon: (030) 3980510, Telefax: (030) 39805151
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