Pressemitteilung | k.A.

Leistungskürzungen der GKV

(Heppenheim) - Einen negativen Einfluss auf die Patienten nimmt der verabschiedete und vor der Einführung stehende Gesundheitsfonds schon jetzt. So wurden etwa die Verträge zur onkologischen Nachsorge in Rheinland-Pfalz von der gesetzlichen Krankenkasse gekündigt, wie die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten vor einigen Tagen erfuhr.

In dem Onkologischen Nachsorgeprogramm waren bisher nachfolgende Fakten enthalten:

1. leitlinienbasierte, diagnosespezifische Nachsorgeempfehlungen 2. Struktur und Dauer der Nachsorge mit max. 14 Nachsorgeuntersuchungen in 5 Jahren 3. wohnortnahe Durchführung 4. Ausstellung eines Nachsorgepasses als Organisationshilfe 5. jährlicher Teilnahmenachweis der nachsorgenden Ärzte für Fortbildungsveranstaltungen.

Mit der Kündigung dieser vertraglich vereinbarten Leistungen durch die GKV gibt es ab dem 1. Januar 2009 für die kurativ behandelten Tumorpatienten nach der Therapie keine geregelte Versorgungsstruktur mehr. Davon sind in Rheinland-Pfalz ca. 50.000 Patienten betroffen.

Die Patienten erhalten keine Erinnerung mehr zu den fälligen Nachsorgeterminen. Der Präsident der DGVP e.V., Wolfram-Arnim Candidus, sieht deshalb für die Patienten die zusätzliche Gefahr, dass eventuelle Rezidive oder Zweittumoren in der Zukunft wegen verzögerten Nachsorgeterminen erst später erkannt werden als bisher und somit im fortgeschrittenen Stadium behandelt werden müssen. Dies ist zum einen für den Patienten bedrohlich, zum anderen entstehen für die Gesetzlichen Kassen erhöhte Folgekosten.

Eine seit über 20 Jahren aufgebaute und bewährte Dokumentation zu der Onkologischen Nachsorge wird mit dem 1. Januar 2009 auf Eis gelegt und nicht weiter fortgeführt. Bisher hatten z.B. 81 Prozent der niedergelassenen Gynäkologen im onkologischen Nachsorgeprogramm Mammatumoren dokumentiert. Zwischen 70 und 80 Prozent der Mammatumorpatientinnen nahmen die jährliche Nachsorge entsprechend der Programme in Anspruch. Dies hatte zum Ziel, Rezidive und Metastasen frühzeitig zu entdecken, bei den Patienten körperliche Begleitbeschwerden zu mindern und ihnen gleichzeitig psychosoziale Hilfe anzubieten.

Durch die Kündigung der Verträge durch die GKV gibt es ab 1. Januar 2009 keine Garantie mehr für eine flächendeckende und einheitlich strukturierte, einladungsgesteuerte Nachsorge. Ohne die bisherige Dokumentationsvergütung ist zu befürchten, dass die Ärzte ihre Nachsorgeuntersuchungen nicht mehr dokumentieren.

Die Entwicklung führt automatisch zur Steigerung von Kosten an anderer Stelle und entlastet die gesetzlichen Krankenkassen und somit die Beitragszahler nicht. Vielmehr belastet sie diese durch höhere Folgekosten wegen Nichtbehandlung oder Fehlbehandlung und durch die reduzierte Versorgungsqualität für die Kunden der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Dies nennt sich "Gesundheitsreform", obwohl es nur um eine Reduzierung der Kosten für die Betreuung von Patienten geht, also um eine weitere Steigerung der Mangelverwaltung der Versorgung im Gesundheitswesen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten e.V. (DGVP) Pressestelle Lehrstr. 6, 64646 Heppenheim Telefon: (06252) 94298-0, Telefax: (06252) 94298-29

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