Pressemitteilung |

Leistung von Apotheke und Großhandel angemessen honorieren, Transparenz und Wettbewerb mittelständischer Generikahersteller stärken - damit Wirtschaftlichkeit verbessern und Ausgabesteigerungen vermeiden / Kurz: Arzneimittelpreisverordnung intelligent ändern!

(Berlin) - Nicht ein Patentablauf allein und auch nicht wenige Generika-Großkonzerne, sondern nur der Wettbewerb möglichst vieler unabhängiger Generikahersteller untereinander erbringt Einsparungen im Arzneimittelbereich in Größenordnungen, wie sie heute als selbstverständlich angesehen werden. Um mit diesen auch zukünftig rechnen zu können, müssen alle Produkte immer flächendeckend verfügbar sein. Dafür ist die Leistung des Großhandels unverzichtbar. „Mittelständische Generikahersteller und Großhändler nehmen somit als Partner gemeinsam wichtige Funktionen auch für die Kassen und deren Versicherte wahr“, erklärte Dr. Fritz J. W. Orth, Vorsitzender des Deutschen Generikaverbandes. „Für uns Mittelständler ist die Arbeit des Großhandels weit wichtiger als für Großkonzerne.“

Der Deutsche Generikaverband sieht daher sehr wohl die derzeitigen Probleme des Großhandels mit niedrigen Margen bei preisgünstigen Generika-Packungen und einer ungenügenden Kompensierbarkeit bei teuren Originalen auf Grund des dort verbreiteten Direktgeschäfts unter Umgehung des Großhandels.

„Einer Änderungen der Arzneimittelpreisverordnung wollen wir uns deshalb natürlich nicht verschließen“, unterstrich Dr. Dietmar Buchberger, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Generikaverbandes. Nur müsse diese intelligent erfolgen. Es müsse die Gelegenheit genutzt werden, endlich Transparenz herzustellen. Der Arzneimittelpreis solle zukünftig das sein, was der Hersteller für sein Produkt erhalte. Die Honorierung der für die Allgemeinheit enorm wichtigen Dienstleistungen von Apotheke und Großhandel solle gesondert davon und für beide Stufen im Wesentlichen über Festzuschläge unabhängig vom Wert des distribuierten Arzneimittels erfolgen. Diese Honorare sollten nicht mehr Teil des Arzneimittelpreises sein. Das schaffe Transparenz, diene damit dem Wettbewerb und vermeide, wenn die Fixzuschläge entsprechend gewählt werden, Mehrkosten für die Kassen und Versicherten. So werde auch verhindert, dass Monopolanbieter patentgeschützter Arzneimittel die Chance nutzen, bei dort im hochpreisigen Bereich dann sinkenden Großhandelsaufschlägen den eigenen ohnehin schon hohen Abgabepreis unbemerkt noch weiter zu erhöhen.

Und ganz wichtig: Wenn der Staat mit Fixzuschlägen für die Handelsstufen gerade die preisgünstigen Arzneimittel zwangsweise verteuert, muss er darauf achten, zeitgleich alle staatlichen Regulierungssysteme wie Festbeträge, aber auch bestehende Rabattverträge zwischen Herstellern und Kassen, die ja auf dem alten Preisgefüge basieren, genauso verbindlich per Gesetz/Verordnung etc. anzupassen. Sonst zahlt nämlich vor allem die mittelständische Generikaindustrie in Deutschland die Zeche – und die wird mit ihren Arzneimitteln zu ohnehin niedrigsten Preisen für Wettbewerb und Wirtschaftlichkeit am dringendsten gebraucht.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Generikaverband e.V. Dr. Dietmar Buchberger, Hauptgeschäftsführer Saarbrücker Str. 7, 10405 Berlin Telefon: (030) 2809303-0, Telefax: (030) 2809303- 90

(el)

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