Lehrerverband zum Arbeitszimmer-Urteil: "Auch die Schulträger können aufatmen"
(Bonn) - Der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes (DL), Josef Kraus, hat das heutige (29. Juli 2010) Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur steuerlichen Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers von Lehrern begrüßt und wie folgt kommentiert:
"Dieses Urteil ist ein Sieg der Gerechtigkeit und der Vernunft. Karlsruhe hat damit anerkannt, dass ein erheblicher Teil der Arbeitszeit von Lehrern häuslich stattfinden muss und nicht in der Schule erledigt werden kann.
Aufatmen können nach diesem Urteil aber auch die Schulträger. Müssten diese nämlich für alle 800.000 Lehrer in Deutschland in den Schulen Arbeitsräume einrichten, so wäre dafür ein Investitionsvolumen von rund 30 Milliarden Euro notwendig geworden."
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