Legehennen: Akteneinsicht von Bundesregierung gefordert / Menschen für Tierrechte sehen Verfassungsbruch und wollen Hintergründe der neuen Legehennen - Haltungsverordnung beleuchten
(Aachen) - Für Medien und Politik scheint sie bereits abgearbeitet, die Aufhebung des Verbots der Käfighaltung für Legehennen ab 2007. Für den Bundesverband Menschen für Tierrechte ist das Thema nicht beendet. Zudem ist der Änderungsbeschluss zur Einführung neuer Käfigsysteme so genannter Seehofer-Käfige - noch immer nicht unterzeichnet und somit noch nicht in Kraft getreten. Mittels des neuen Informationsfreiheitsgesetzes hat der Verband nun Anträge auf Akteneinsicht beim Bundesjustiz- und Bundeslandwirtschaftsministerium gestellt, um weiterverwertbare Hintergrundinformationen zu dem von Rechtsexperten als Rechtsbruch eingestuften Vorgang zu erhalten.
Die vom Bundesrat im April neu beschlossenen Haltungsvorgaben, welche den Hennen nur geringfügig mehr Platz als bisher zugestehen, liegen bereits seit Wochen zur Einsicht in Brüssel. Bis Ende Juli können die EU-Mitgliedstaaten ihre Einwände gegen die gefassten Beschlüsse vorbringen. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte geht davon aus, dass Bundesminister Seehofer nach Abschluss dieses so genannten Notifizierungsverfahrens den Bundesratsbeschluss unterschreibt. Zwar haben sich die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Hessen im Bundesrat nicht dem Votum für den Seehofer-Käfig angeschlossen, doch es ist noch nicht abzusehen, ob eines dieser Länder die Rechtmäßigkeit der neuen Vorgaben zur Hennenhaltung durch eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen wird. Andere Wege für eine solche Überprüfung gibt es derzeit nicht.
Immer und immer wieder haben Rechtsexperten und Tierschutzorganisationen den entscheidenden Politikern und Gremien mitgeteilt, dass allein schon unsere Gesetzeslage einem derartigen tierquälerischen Rückschritt widerspricht. Jetzt wollen wir hinter die Kulissen schauen, so Marion Selig, stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes, der davon überzeugt ist, dass der Beschluss gegen das Staatsziel Tierschutz des Grundgesetzes und gegen das Tierschutzgesetz in Verbindung mit dem so genannten Hennen-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 1999 verstößt. Gemäß dem seit Januar 2006 geltenden Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) setzt der Verband nun darauf, entsprechende Akteneinsicht zu erhalten. Insbesondere ist er interessiert an der Rechtsprüfung, die das Bundesjustizministerium vor dem Hintergrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils vorgenommen hat sowie an Details über die Einflussnahme der Eierlobby. Laut IFG sollen Informationszugang oder Antragsablehnung innerhalb eines Monats erfolgen, was hier Ende Juli ist.
Quelle und Kontaktadresse:
Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Stephanie Elsner, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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