Pressemitteilung | MVFP Medienverband der Freien Presse e.V.

Legalisierung von Produktplatzierungen gefährdet redaktionelle Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit der Medien / Zeitschriftenverleger warnen vor gesetzlicher Zulassung bezahlter Produktplatzierungen im TV / Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten muss für Presse und Fernsehen gesetzlich verpflichtend bleiben

(Berlin) - Die Bundesländer verhandeln derzeit darüber, ob sie das für alle Medien geltende Gebot der Trennung von Werbung und Redaktion für das Fernsehen aufgeben wollen. Denn die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste räumt den Mitgliedsstaaten erstmals die Möglichkeit der Zulassung solcher Produktplatzierungen im TV ein. Der VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger appelliert an die Länder, im Interesse der Unabhängigkeit der Presse und aller anderen Medien sowie zur Wahrung gleicher Wettbewerbschancen uneingeschränkt am Trennungsgebot festzuhalten. Beide Aspekte würden durch eine Lockerung der Regelung bezahlter Produktplatzierungen im Fernsehen in bedenklichem Maße tangiert.

"Die Legalisierung bezahlter Placements im TV wird nicht nur den Druck auf die anderen Medien erhöhen, ebenfalls ihre redaktionelle Unabhängigkeit den Wünschen der Werbung zu opfern", erklärte Dr. Christoph Fiedler, Leiter Medienpolitik im VDZ. "Die Vermischung von Werbung und redaktionellen Inhalten setzt auch die Glaubwürdigkeit der Medien insgesamt aufs Spiel, da unterschiedliche gesetzliche Vorgaben für ein People-Magazin im Fernsehen und ein solches in Print-Form nicht verständlich sind". Auch die tatsächlich vorkommenden Verletzungen des Trennungsgebotes in allen Medien sind kein Grund für eine Legalisierung von Product Placement im TV. Denn über die Einhaltung des geltenden Rechts wachen Zivilgerichte und Presserat.

Sollten die Bundesländer den Durchgriff der Werbegelder auf redaktionelle Inhalte im Fernsehen legalisieren, würden zudem Printmedien gegenüber TV bzw. audiovisuellen Medien im Wettbewerb um die Werbeetats benachteiligt. Denn dann wäre es beispielsweise einer People-Zeitschrift nach wie vor untersagt, den neuen Geländewagen im Bild zur prominenten Schauspielerin gegen Entgelt zu platzieren. Das TV-People-Magazin oder sonstige "leichte Unterhaltung" ebenso wie TV-Serien dürfte hingegen genau die gleiche Platzierung gegen Bezahlung anbieten.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ), Haus der Presse Pressestelle Markgrafenstr. 15, 10969 Berlin Telefon: (030) 726298-0, Telefax: (030) 726298-103

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