Lebensversicherungen unterliegen der Erbschaftsteuer
(Bonn) Lebensversicherungen unterliegen in voller Höhe der Erbschaftsteuer. Auf diese - vielen Bundesbürgern nicht bekannte - Tatsache hat der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. (DGE), Wolfgang Kastner, hingewiesen. Insbesondere bei Lebensgefährten, die sich gern dieser gegenseitigen Absicherungsmöglichkeit bedienen würden, führe dies häufig zu bösen Überraschungen. Besondere Härten könnten insbesondere dann auftreten, wenn die Versicherung zur Absicherung und Tilgung beim Hauskauf eingesetzt sei, aufgrund der hohen Erbschaftsteuer jedoch plötzlich ein großes Loch klaffe
So wandern bei Lebensversicherungen unter Lebensgefährten bei ausgezahlten Versicherungssummen von bis zu 500.000,00 Mark 23 % in die Tasche des Fiskus, bei Beträgen darüber bis zu 1 Mio. gar 29 %. Wer seinen Lebensgefährten mit 400.000,00 Mark absichert, um ein Haus zu finanzieren, verschafft diesem im Falle eines plötzlichen Todes eine Erbschaftsteuer von fast 92.000,00 Mark, die dann häufig bei der Tilgung fehlen. Ausweg: Wer die Lebensversicherung selbst auf das Leben des Partners als Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter abschließt und die Beiträge vom eigenen Konto zahlt, zahlt keine Erbschaftsteuer, da er die Versicherungssumme in diesem Fall kraft eigenen Vertrages erhält. Soll daher beispielsweise die Lebensgefährtin abgesichert werden, sollte diesen den Vertrag auf das Leben des Partners abschließen und die Beiträge selbst entrichten.
Weitere Steuertips und Testamentsmuster enthalten die vom DGE-Präsident Wolfgang Kastner herausgegebenen Ratgeber Sterben macht Erben" und Sterben und Steuern", der zum Preis von jeweils 15,80 DM zuzüglich jeweils 2,00 DM Versandspesen direkt bei DGE-Präsident Wolfgang Kastner, c/o DGE-Geschäftsstelle, Simrockallee 27, 53173 Bonn schriftlich bestellt werden können.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V.
Simrockallee 27
53173 Bonn
Telefon: 0228/935570
Telefax: 0228/9355799