Lebensmittelwirtschaft warnt vor öffentlichem Pranger
(Bonn) - Bundesministerin Künast stellte am 21. November die Eckpunkte für ein Verbraucherinformationsgesetz vor. Dieses soll den Behörden erlauben, bereits unterhalb der Schwelle akuter Gesundheitsgefahren die Öffentlichkeit über beanstandete Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften zu informieren, z.B. im "Falle erheblicher Überschreitung von Grenzwerten". Selbst in Fällen, in denen eine Klärung der Situation nach den Erkenntnismöglichkeiten nicht zu erreichen ist, soll informiert werden.
Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (BLL), Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft, weist in aller Klarheit darauf hin, dass sich behördliche Informationen in der Vergangenheit stets wie Warnungen ausgewirkt haben.
Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Matthias Horst: "Die zusätzlichen Befugnisse der Behörden sowie die geplante Auskunftspflicht von Behörden und Wirtschaft müssen sich in jedem Falle auf wenige, konkret gefasste Fallgestaltungen beschränken. Der mittelalterliche Pranger ist hier nicht die richtige Lösung."
Insbesondere die vorgesehene "aktive" Information der Öffentlichkeit unter Nennung von Firmennamen oder Handelsmarken kann schweren Schaden für die betroffenen Unternehmen verursachen, selbst wenn die Sachlage später revidiert werden muss.
Der BLL begrüßt, dass Daten aus Gerichts-, Ermittlungs- und Strafverfahren sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse geschützt bleiben sollen. Er unterstreicht die Notwendigkeit der Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes in dem Eckpunktepapier.
Der BLL mahnt zu dem erforderlichen Augenmaß bei der Ausgestaltung der vorgestellten Eckpunkte in diesem sensiblen Bereich. Die Lebensmittelwirtschaft sollte entsprechend gehört werden, um zu praktikablen Lösungen zu gelangen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (BLL)
Godesberger Allee 142-148
53175 Bonn
Telefon: 0228/819930
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