Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Lebensmittelsicherheit: vzbv begrüßt rasche Umsetzung

(Berlin) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) für die rasche Umsetzung der im Von-Wedel-Gutachten vorgeschlagenen institutionellen Neuordnung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes gelobt. „Vor allem mit Blick auf die Errichtung einer europäischen Lebensmittelbehörde ist dies ein positives Signal“, so vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. Ob die Errichtung der neuen Organisationen jedoch ein einschneidender Erfolg für mehr Transparenz und mehr Verbraucherschutz bedeute, hänge entscheidend von der reibungslosen Zusammenarbeit der beiden neuen Behörden ab.

Hintergrund: Im Juli hatte die Schwachstellenanalyse zum gesundheitlichen Verbraucherschutz der Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung die Einrichtung einer Koordinierungsstelle des Bundes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sowie einer Risikobewertungsstelle vorgeschlagen. Mit der Präsentation des Berichts der Arbeitsgruppe „Reorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes“ hat Verbraucherschutzministerin Künast heute die Neuschaffung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sowie des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) verkündet und freie Fahrt gegeben, dass die Behörden im Januar ihre Arbeit aufnehmen können.

„Nun müsse man den neuen Behörden erst einmal eine Chance geben, sich zu beweisen“, so Edda Müller. Der vzbv wies darauf hin, dass eine offene wissenschaftliche Debatte sowie eine starke Verzahnung der beiden neuen Behörden wichtige Voraussetzung für die Schaffung von mehr Transparenz und Vorsorge bedeute. „Wenn die Zähne nicht zeitnah ineinander greifen, untersucht die eine Behörde noch den Fall, den die andere längst an die Öffentlichkeit hätte bringen müssen“, so Edda Müller.

Der vzbv bemerkte jedoch in diesem Zusammenhang erneut, dass ein vorsorgender Verbraucherschutz mit dem Aufbau zweier neuer Bundesbehörden allein für den Lebensmittelbereich nicht zu erreichen sei. Bereits bei der Veröffentlichung des Von-Wedel-Berichts hatte der vzbv die Verkürzung der Untersuchung auf die Lebensmittelsicherheit bemängelt. „Das bedeutet, 90 % des Verbraucherschutzes von vornherein auszuklammern,“ so der vzbv damals. Dies gelte heute wie damals, so Edda Müller.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Markgrafenstraße 66 10969 Berlin Telefon: 030/258000 Telefax: 030/2580018

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