Pressemitteilung | Virchowbund - Verband der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.

"Lauschangriff“ schießt über das Ziel hinaus

(Berlin) – „Bundesjustizministerin Brigitte Zypries schießt mit dem Großen Lauschangriff weit über das Ziel hinaus“, so kommentierte der stellvertretende Bundesvorsitzende des NAV-Virchow-Bundes, Professor Rainer Rix, den jetzt vorliegenden Referentenentwurf zum Ausweiten von Abhöraktionen unter anderem auch auf Ärzte und deren Praxen. Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Unterstützung des NAV-Virchow-Bundes Anfang dieses Jahres das Vorgängergesetz zum „Großen Lauschangriff“ aus dem Jahre 1998 gekippt, weil es – so die Richter – verfassungswidrig in den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung eingreife. „Frau Zypries hat den konstruktiven Geist dieses Urteils nicht verstanden, wenn sie das Abhören in Arztpraxen jetzt wieder möglich macht“, erklärt Prof. Rix. Hier werde „mit Kanonen auf Spatzen geschossen“.

Der Vertrauensschutz im Arzt-Patienten-Verhältnis sei, so Prof. Rix, ein elementarer Bereich der privaten Lebensgestaltung und daher durch das Grundgesetz besonders geschützt. Außerdem ist nur durch ein solches Vertrauensverhältnis eine adäquate Behandlung möglich. „Die Bundesjustizministerin reißt hier alte Gräben wieder auf, wenn sie das Gesetz nicht entsprechend ändert“, betont Prof. Rix und verweist darauf, dass der NAV-Virchow-Bund, der Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands vor der Verabschiedung des Vorgänger-Gesetzes bereits 20.000 Patienten-Unterschriften dagegen gesammelt hat. „Das kann jederzeit überboten werden“, betont Prof. Rix.

Quelle und Kontaktadresse:
NAV-Virchow-Bund Geschäftsstelle Berlin Chausseestr. 119 b, 10115 Berlin Telefon: 030/2852690, Telefax: 030/28526915

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