Pressemitteilung | Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg - Verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe e.V.

Laubenpiepern droht eine Grundsteuererhöhung, zur Abwehr besteht Handlungsbedarf

(Berlin) - Sogenannten Laubenpiepern hat das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg "ein Ei ins Nest gelegt", obwohl Ostern schon vorbei war. Mit Urteil vom 10.05.2017 entschied das Gericht entgegen der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), Kleingartenland nicht dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, sondern dem Grundvermögen zuzuordnen.

Diese in Berlin gängige Handhabung hat zur Folge, dass der Grundsteuerhebesatz in Berlin 810 Prozent anstatt 150 Prozent ausmacht und insoweit stärker wirkt, als die unterschiedliche Grundsteuermesszahl (3,5 v. T. anstatt 6 v. T.).

Beispielsvergleich: Die zugrunde liegende Bewertung lässt sich nur schwerlich vergleichen, weil für unbebaute oder bebaute Grundstücke bzw. land- und forstwirtschaftliche Flächen unterschiedliche Maßstäbe gelten.

Bei Annahme eines Einheitswertes von 75.000 Euro für ein Grundstück beträgt die jährliche Grundsteuer bei Einstufung als Land- und Forstwirtschaft 675 Euro, bei Einstufung als Grund-vermögen 2.126 Euro, damit 68 Prozent mehr!

Die Grundsteuer schuldet zwar der Grundeigentümer, der sie aber dem Kleingartenpächter weiterberechnet.

Weil schon der Reichsfinanzhof im Jahr 1939 und später auch der BFH mit Urteilen vom 10.02.1956 (Az. III 75/55 U) und 09.08.1989 (Az. II R 116/86) anders entschieden hatten, hat jetzt das FG die Revision zugelassen, die vom Kläger eingelegt wurde (Az. BFH II R 28/17).

Für den Fall, dass der BFH seine Auffassung aufrechterhält, würde in Berlin die deutlich günstigere Grundsteuer gelten. Hierzu ist es ratsam, vorsorglich beim Finanzamt eine fehlerbeseitigende Artfortschreibung und zugleich ein Ruhen des Verfahrens bis zur neuen BFH-Entscheidung zu beantragen. Da solche Anträge nicht weiter, als das Jahr der Antragstellung zurückwirken, ist es erforderlich, noch bis Jahresende tätig zu werden, um eine Anpassung bereits ab 1.1.2017 zu ermöglichen!

Da außerhalb Berlins die Kleingärten bislang als land- und forstwirtschaftliches Vermögen und somit günstiger bewertet wurden, droht dort hingegen eine Verschlechterung.

Übrigens wird seit 20 Jahren über eine Grundsteuerreform diskutiert. Momentan bestehen verfassungsrechtliche Bedenken gegen ein neues "Kostenwertverfahren" anstelle des antiquierten Einheitswertes. Die Bundesländer, die über die Kommunen 14 Milliarden Euro an Grundsteuer kassieren, stehen vor einem politischen Dilemma.

Quelle und Kontaktadresse:
Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg - Verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe e.V. Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 27595980, Fax: (030) 27595988

(cl)

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