Pressemitteilung | BTE - Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

Lastschriftgebühr vom Kartellamt abgelehnt / Textilhandel spart Millionen

(Köln) - Großer Erfolg für den (Textil)Einzelhandel! Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels HDE hat es unter tätiger Mithilfe des BTE und anderer Handelsverbände geschafft, das so genannte Interbankenentgelt für elektronische Lastschriftverfahren zu verhindern. Das Bundeskartellamt entschied einen entsprechenden Antrag des Zentralen Kreditausschusses (ZKA), in dem alle Banken und Sparkassen zusammengeschlossen sind, abzulehnen.

Das Interbankenentgelt sollte nach den Plänen der Kreditwirtschaft auf den Einzelhandel abgewälzt werden.

Allein dem Textileinzelhandel wären bei Genehmigung und Überwälzung des Intebankenentgeltes Mehrkosten von mehr als 70 Mio. DM pro Jahr entstanden. Die zusätzliche Kostenbelastung wäre speziell im Textilfachhandel besonders hoch ausgefallen, da der durchschnittliche Anteil der Zahlungen im Lastschriftverfahren dort zwischen 40 und 50 Prozent vom Umsatz beträgt.

BTE und HDE sind deshalb bereits im Vorfeld kartellrechtlich gegen das Interbankenentgelt vorgegangen. Dazu wurde u. a. eine renommierte Anwaltskanzlei mit einer Gegenexpertise beauftragt, was letztendlich zum Erfolg maßgeblich beitrug.

Der BTE bedankt sich an dieser Stelle ausdrücklich bei denjenigen Unternehmen und auch Einkaufsverbänden, die sich an den nicht unbeträchtlichen Kosten des Verfahrens finanziell beteiligt haben. Wegen der Tragweite der Entscheidung des Bundeskartellamtes für den Textileinzelhandel hatte BTE-Präsident Klaus Magnus eine Reihe größerer Unternehmen der Branche um entsprechende Unterstützung gebeten.

Hinweis: Die erfolgreiche Abwehr des Interbankenentgeltes ist - nach der Rettung der Teilwertabschläge vor zwei Jahren - wieder ein eindrucksvoller Beleg dafür, wie notwendig und erfolgreich eine gebündelte Interessenvertretung des Einzelhandels ist. Dazu bedarf es selbstverständlich schlagkräftiger - sprich mitgliedsstarker - Verbände!

Reaktion der Banken

Nach der Entscheidung des Bundeskartellamtes haben die Banken Überlegungen angekündigt, das Auslesen der Lastschriftdaten aus der ec-Karte im Handel technisch zu verhindern, indem z.B. Karten ausschließlich mit einem Chip und nicht mehr (zusätzlich) mit einem Magnetstreifen ausgestattet werden. Diese Überlegung ist allerdings nicht neu und war ohnehin für das Jahr 2005 vorgesehen. Die Untersagung des Interbankenentgeltes bedeutet also auf jeden Fall für den Handel einen Zeitgewinn und damit erhebliche Kostenersparnis. BTE und HDE werden sich überdies weiterhin dafür einsetzen, dass der Handel auch langfristig das günstige Lastschriftverfahren nutzen kann.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V. (BTE) An Lyskirchen 14 50676 Köln Telefon: 0221/9215090 Telefax: 0221/92150910

NEWS TEILEN: