Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Langzeitarbeitslosigkeit belastet die Kommunen

(Berlin) - Die hohe und sich verfestigende Langzeitarbeitslosigkeit in Deutschland erfordert eine strukturelle Neuorientierung in der Arbeitsmarktpolitik. Auf der Herbstsitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend und Gesundheit des DStGB sprach sich der stellvertretende Ausschussvorsitzende, Reinbern Erben für zwingend notwendige und längst überfällige Reformen aus. "Durchschnittlich 1,3 Mio. Langzeitarbeitslose sind nicht weiter hinnehmbar", so Erben.

Die Arbeitslosigkeit ist der Hauptgrund für den Bezug von Sozialhilfe und belastet zunehmend die Haushalte der Kommunen. "Den Kommunen fehlt damit das Geld z.B. für dringend notwendige Investitionen, um Arbeitsplätze vor Ort zu schaffen", so der zuständige Beigeordnete des DStGB, Uwe Lübking.

Die Integration von Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt erfordert eine engere Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Arbeitsämtern. "Nur wenn es den beteiligten Ämtern und Behörden gelingt, nach einer
gemeinsamen Philosophie zu handeln, können die Eingliederungschancen von Arbeitslosen nachhaltig verbessert werden", betonte Reinbern Erben. Ziel ist es, Arbeitslosen- und Sozialhilfeempfängern rechtlich gleich zu stellen.

Im einzelnen fordert der Ausschuss folgende Maßnahmen:

Das im SGB III normierte Arbeitsförderungsrecht, das u. a. die Arbeitslosenhilfe regelt, muss mit dem Bundessozialhilfegesetz im Sinne der rechtlichen Angleichung (z. B. Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik, Qualifizierungsmaßnahmen) harmonisiert werden. Das Bundessozialhilfegesetz muss grundlegend reformiert werden, z. B. durch die Bildung von Haushaltsbudgets (Pauschalierung), Entbürokratisierung, Wiederherstellung des Lohnabstandsgebotes in der Sozialhilfe durch Schaffung eines ausreichenden Familienleistungsausgleiches. Die Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik müssen überprüft werden. Die Förderung Arbeitsloser muss darauf ausgerichtet sein, sie wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln. Dazu gehört auch, den Arbeitsmarkt für gering qualifizierte und bezahlte Tätigkeiten z. B. durch außerhalb der Sozialhilfe finanzierte Kombilohn-Modelle, Lohnkostenzuschüsse oder die Subventionierung von Lohnnebenkosten zu stärken.

Die auch von der Bundesregierung angekündigten Reformen dürfen nicht dazu führen, dass sich der Bund aus der arbeitsmarktpolitischen Verantwortung zurückzieht. Lübking warnte vor einer Kommunalisierung der Arbeitslosenhilfe.

"Es liegen bislang keine schlüssigen Konzepte vor, wie den Kommunen die rund 30 Mrd. DM für Arbeitslosenhilfeempfänger aufgebrachten Kosten erstattet werden könnten". Er fordert statt dessen die Bundesregierung auf, ausreichende Mittel für die Arbeitsförderung bereit zu stellen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

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