Pressemitteilung | k.A.

Langfristige Lieferverträge

(Berlin) - Zur heutigen Pressekonferenz des Bundeskartellamtes zum Thema langfristige Lieferverträge nimmt der Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) Stellung: „Die deutsche Gaswirtschaft bedauert das Scheitern der Gespräche. Das Bundeskartellamt war allerdings nicht bereit, mögliche Kompromisslinien mit zu tragen.

Es geht im Kern darum, ob der Grundsatz der Vertragsfreiheit eingeschränkt werden kann und darf. Wenn beide Vertragspartner sich geeinigt haben, dann müssen sie das zu den ausgehandelten Konditionen auch tun dürfen. Niemand sollte gezwungenwerden, das für ihn günstigste Angebot auszuschlagen. Die vom Bundeskartellamt vorgeschlagene Vertragssystematik kann dazu führen, dass ein Versorgungsunternehmen nicht den günstigsten Anbieter wählen darf, sondern auf einen teureren Lieferanten zugreifen muss. Das kann in letzter Konsequenz sogar zu höheren Preisen führen.

Bei laufenden alten Lieferverträgen verweigert das Bundeskartellamt jeden Vertrauensschutz, selbst für Verträge, die bis April 1998 abgeschlossen worden sind, also vor Beginn der Liberalisierung der leitungsgebundenen Energiemärkte.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e.V. (BGW) Reinhardtstr. 14, 10117 Berlin Telefon: 030/28041-0, Telefax: 030/28041-520

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