Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

Landwirtschaftsanpassungsgesetz - Verjährungsfrist läuft zum Ende 2001 teilweise ab

(Berlin) - Der Deutsche Bauernverband weist darauf hin, dass zum 31. Dezember 2001 für einen Teil der vermögensrechtlichen Ansprüche nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz die 10-jährige Verjährungsfrist endet.

Der Deutsche Bauernverband hatte 1996 eine Verlängerung der ursprünglich bestehenden 5-jährigen Verjährungsfrist um weitere fünf Jahre befürwortet, um den früheren LPG-Mitgliedern ausreichend Zeit für die Klärung und Durchsetzung ihrer Ansprüche einzuräumen. Seit mehreren Jahren hat der Bundesgerichtshof zu allen wichtigen Rechtsfragen Grundsatzentscheidungen getroffen, über die umfassend im ländlichen Raum berichtet wurde. Dazu haben auch Musterprozesse beigetragen, die aus Mitteln des "Hilfsfonds Ost" des Deutschen Bauernverbandes finanziell unterstützt wurden. Außerdem haben in den vergangenen Jahren fast 5.000 frühere LPG-Mitglieder eine kostenlose Rechtsberatung aus Mitteln des "Hilfsfonds Ost" in Anspruch genommen. Diese Möglichkeit besteht bis zum Jahresende fort.

Der Lauf der 10-jährigen Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden und fällig ist. Bei ratenweiser Auszahlung von Ansprüchen gilt, dass für die einzelnen Raten die Verjährung jeweils zum Ablauf des Kalenderjahres beginnt, in dem die Rate fällig war. Ehemalige LPG-Mitglieder, die noch Ansprüche nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz geltend machen wollen, können die Verjährungsfrist unterbrechen oder hemmen.

Unterbrochen wird der Lauf der Verjährungsfrist, indem der Anspruch gerichtlich geltend gemacht wird. Hierfür reicht die Zustellung eines Mahnbescheids aus. Die Verjährungsunterbrechung dauert bis zur rechtskräftigen Entscheidung oder bis zur anderweitigen Erledigung der Sache fort. Auch durch ein Anerkenntnis wird die Verjährung unterbrochen. Gehemmt wird die Verjährung durch Ratenzahlungs- oder Stundungsvereinbarungen.

Ausgenommen von der Verjährung zum Ende des Jahres 2001 sind Ansprüche auf Zusammenführung von Boden- und Gebäudeeigentum nach dem 8. Abschnitt des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) Godesberger Allee 142-148 53175 Bonn Telefon: 0228/81980 Telefax: 0228/8198205

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