Pressemitteilung |

Landwirtschaftliche Sozialversicherung / Finanzielle Einstandspflicht gewährleisten

(Kassel) - Wenn im Koalitionsvertrag zur Agrarsozialpolitik festgestellt wird, dass mit der „Bereitstellung von Bundesmitteln den strukturellen Besonderheiten der Landwirtschaft Rechnung getragen werden muss“, dann nimmt die landwirtschaftliche Sozialversicherung dies als Bestätigung der bisherigen Bundesmittelzahlungen. Alle Maßnahmen, die die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft im Sozialbereich schwächen und die Arbeitskosten erhöhen, können nicht akzeptiert werden, darauf haben Vorstand und Geschäftsführung der Spitzenverbände der landwirtschaftlichen Sozialversicherung hingewiesen.

Der erreichte hohe Stellenwert, den die landwirtschaftliche Sozialversicherung genießt, darf nicht zur Disposition gestellt werden. Von Seiten der Spitzenverbände der landwirtschaftlichen Sozialversicherung wird noch einmal betont, dass an einem Konzept zur Weiterentwicklung des Systems gearbeitet wird, um die Agrarsozialversicherung zukunftsfest zu machen. Starke finanzielle Eingriffe, wie dies in den vergangenen Jahren im Rahmen von Haushaltsbegleitgesetzen geschehen ist, kann das System in der Zukunft nicht mehr verkraften. Kürzungen werden voll auf die Versicherungsbeiträge durchschlagen. Das wiederum, so befürchtet der Verband, wird zu einem massiven Akzeptanzverlust bei den Mitgliedern führen.

Oberstes Ziel für die Spitzenverbände bleibt die weitere Straffung der Organisation, eine Erhaltung leistungsfähiger Träger sowie ein zielgenaues Beitrags- und Leistungsrecht. Hierzu muss allerdings der Bund eine finanzielle Einstandspflicht gewährleisten, die für andereWirtschafts- und Sozialbereiche ebenso gilt.

Quelle und Kontaktadresse:
Spitzenverbände der landwirtschaftlichen Sozialversicherung Pressestelle Weißensteinstr. 70-72, 34131 Kassel Telefon: (0561) 9359402, Telefax: (0561) 9359414

(sa)

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