Pressemitteilung | k.A.

Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften: Ende der Abfindungsaktion naht / Mittel reichen noch für etwa 700 Anträge

(Kassel) - Der Bund und die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften haben insgesamt 650 Mio. Euro für eine Sonderaktion zur Abfindung von Kleinrenten zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag ist nun nahezu ausgeschöpft. Wie der Bundesverband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften mitteilt, reichen die Restmittel nur noch für die Abfindung von etwa 700 Renten aus. Über die Reihenfolge entscheidet der Tag der Antragstellung.

Wer seine Rente abfinden lassen möchte, sollte daher möglichst schnell einen Antrag stellen. Antragsvordrucke sind im Internet unter www.lsv.de abrufbar.

Die Möglichkeit, eine laufende (monatliche) Rente der Berufsgenossenschaft durch die einmalige Zahlung eines Kapitalbetrages abfinden zu lassen, besteht bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen nur dann, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) durch Unfall oder Berufskrankheit dauerhaft mit unter 50 Prozent festgestellt ist.

Quelle und Kontaktadresse:
Spitzenverbände der landwirtschaftlichen Sozialversicherung Pressestelle Weißensteinstr. 70-72, 34131 Kassel Telefon: (0561) 9359-240, Telefax: (0561) 9359-241

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