Landwirtschaft muss Rückgrat des ländlichen Raums bleiben / LandFrauen "Positionspapier" zur EU-Agrarreform in Deutschland
(Berlin) - Auf der jährlich stattfindenden Tagung haben die Landesvorsitzenden aller 22 LandeslandFrauenverbände die Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland diskutiert und ein Positionspapier, das die dlv-Fachausschüsse zur Agrarpolitik und zur regionalen Entwicklung unter den Vorsitzenden Jutta Quoos (Brandenburg) und Ulrike Schellberg (Rheinland) erarbeitet haben, verabschiedet.
Das Positionspapier hat folgenden Wortlaut:
Stärkung des ländlichen Raums bedeutet in erster Linie Stärkung wettbewerbsfähiger landwirtschaftlicher Betriebe. Produzierende landwirtschaftliche Betriebe sind das wirtschaftliche Rückgrat des ländlichen Raums. Kernziel der Agrarpolitik muss die Förderung der wirtschaftlich Tätigen bleiben. Die deutschen Bäuerinnen und Bauern wollen auch weiterhin hochwertige Nahrungsmittel produzieren und dadurch wirtschaftlich gesunde ländliche Räume erhalten.
Der Deutsche LandFrauenverband fordert daher für die nationale Umsetzung der EU-Agrarreform:
1. Die landwirtschaftlichen Unternehmer/innen haben Anspruch auf zuverlässige und klar formulierte Informationen über das, was auf ihre Betriebe zukommt.
2. Die landwirtschaftlichen Unternehmer/innen haben ein Recht auf Planungssicherheit und verlässliche Rahmenbedingungen. Bund und Länder haben vielfältige Möglichkeiten der Umsetzung der EU- Agrarreform, die sie nutzen sollten, um durch langfristige Absicherung der Agrarförderung in Deutschland eine wettbewerbsfähige Landwirtschaft zu erhalten.
3. Grundlage der Produktionskriterien für Umwelt-, Hygiene-, Tierschutz-, Betriebssicherheits- und Bewirtschaftungsstandards (Cross Compliance) muss das landwirtschaftliche Fachrecht und die gute landwirtschaftliche Praxis sein. Um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft zu erhalten, müssen die europäischen Rahmenbedingungen für die landwirtschaftliche Produktion in Deutschland erfüllt, aber nicht übererfüllt werden.
4. Für die Umsetzung der Entkopplung in Deutschland muss eine bundeseinheitliche Regelung gefunden werden, die keine Benachteiligung gegenüber europäischen Nachbarn darstellt. Bund und Länder sind aufgefordert, sich auf eine unbürokratische Ausgestaltung der Entkopplung zu einigen.
5. Die Modulation sollte erst bei einem Prämienvolumen von 5000 ? pro Betrieb einsetzen. Das geplante Verfahren mit Vorababzug und Rückerstattung auf Antrag ist zu bürokratisch.
6. Die Milchprämie sollte betriebsindividuell belassen werden.
Die Modulationsmittel sind neben der einzelbetrieblichen Investitionsförderung für die landwirtschaftliche Entwicklung des ländlichen Raums einzusetzen. Freigesetzte Mittel aus der Kürzung der Direktzahlungen sollten zur Abfederung des Strukturwandels durch Vorruhestandsregelungen verwendet werden.
Einkommenskombinationen, Marktstrukturverbesserungen und Qualitätssicherung bedürfen der besonderen Förderung der reformierten EU-Agrarpolitik. Der ländliche Raum als Lebens- und Wirtschaftsraum muss von der EU-Agrarpolitik profitieren. Dafür sollte die fachliche Kompetenz der LandFrauen als landwirtschaftliche Unternehmerinnen noch stärker als bisher genutzt werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Landfrauenverband e.V. (dlv)
Reinhardtstr. 18, 10117 Berlin
Telefon: 030/31802029, Telefax: 030/31017831