Pressemitteilung | Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. (bpt)

Landwirtschaft muss mit höheren tierärztlichen Gebühren rechnen

(Frankfurt) - Die Landwirtschaft muss mit höheren tierärztlichen Gebühren rechnen. Das ist das Resultat des Urteils eines Landgerichts, mit dem ein Tierarzt verurteilt wurde, mindestens die Einfachsätze der tierärztlichen Gebührenordnung einzuhalten. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung kann das Gericht gegen den Tierarzt auf Antrag ein Ordnungsgeld von bis zu 500.000,- DM verhängen.

Damit werden auf die Landwirtschaft bei den tierärztlichen Einzelleistungen höhere Gebühren zukommen, denn die Einfachsätze der Gebührenordnung werden von den praktischen Tierärzten mit Rücksicht auf die schwierige Lage der Landwirtschaft vielfach nicht angewandt.

In Anbetracht dieser durch Gerichtsurteil herbeigeführten Rechtssituation empfiehlt sich der Abschluss eines Betreuungsvertrages, mit dem die regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten des Tierarztes im Bestand pauschal nach Zeitaufwand vergütet werden.

Nur solche Leistungen, die nicht regelmäßig wiederkehrend und planbar sind wie beispielsweise die Geburtshilfe oder akute Infektionen einer Kuh sind nicht vom Spektrum der Betreuungsleistung umfasst. Sie müssen auch bei Abschluss eines Betreuungsvertrages weiterhin grundsätzlich als Einzelleistung mit mindestens dem Einfachsatz der Gebührenordnung berechnet werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Astrid Behr Bundesverband Praktischer Tierärzte e.V. Hahnstr. 70 60528 Frankfurt Telefon: 069/66981815 Telefax: 069/6668170

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