Pressemitteilung | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)

Landwirte können Verluste durch BSE absichern

(Berlin) - Nach Ansicht deutscher Versicherer ist eine staatliche Unterstützung von Landwirten, in deren Tierbestand BSE aufgetreten ist, dann nicht notwendig, wenn rechtzeitig eine Versicherung abgeschlossen worden ist. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kommt die sogenannte Ertragsschadenversicherung für Erlöseinbußen und Folgekosten auf.

Diese entsehen beispielweise, wenn Erträge aus dem Milchverkauf bis zur Neubeschaffung von Kühen wegfallen. Die Versicherung ist für jeden Landwirt erschwinglich: Die Kosten richten sich nach dem Leistungsniveau der Herde, bei einem Milchviehbestand fallen zwischen 13 und 17 Mark je Tier und Jahr an. Der sogenannte "gemeine Tierwert" der nach dem deutschen Tierseuchengesetzt geschlachteten Tiere wird ohnehin durch die Tierseuchenkassen ersetzt, in denen die Landwirte obligatorisch versichert sind.

Schwierigkeiten, eine Ertragsschadenversicherung abzuschließen, bestehen nach Beobachtungen des GDV trotz des gestiegen Risikos bisher nicht. Obwohl eine Vorhersage aufgrund der nach wie vor unklaren Übertragungswege bisher nicht möglich ist, rechnen die Versicherer nicht mit einem drastischen Anstieg der Zahl erkannter Tiere.

Quelle und Kontaktadresse:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) Friedrichstr. 191-193a 10117 Berlin Telefon: 030/20205000 Telefax: 030/20206000

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