Pressemitteilung | Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W)

Landtagswahlen in Hessen und Bayern: Wohnungslose Menschen ohne feste Meldeadresse müssen u. U. einen Eintrag in die Wählerverzeichnisse beantragen

(Berlin) - Mit Hinblick auf die Landtagswahlen in Hessen und Bayern am 8. Oktober 2023 weist die BAG Wohnungslosenhilfe (BAG W) erneut darauf hin, dass auch wohnungslose Bürger:innen ohne feste Meldeadresse ein Wahlrecht haben. Es ist wichtig, dass Personen ohne feste Meldeadresse die Chance haben, ihr Wahlrecht ohne unnötige bürokratische Barrieren wahrnehmen zu können. Die BAG W fordert die Kommunen deshalb auf, wohnungslose Bürger:innen über ihre Rechte zu informieren und ihnen die nötigen Schritte nachvollziehbar darzulegen.

Eintrag in das Wählerverzeichnis

Nur Personen, die in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind, haben die Möglichkeit, an den bevorstehenden Landtagswahlen in Bayern und Hessen teilzunehmen. Es kommt jedoch vor, dass wohnungslose Menschen nicht im Melderegister und somit auch nicht im Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde aufgeführt sind. Sie haben dennoch das Recht zu wählen, wenn sie deutsche Staatsbürger:innen sind, das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich gewöhnlich in dem Bundesland aufhielten, in dem sie zur Wahlurne gehen möchten.

Damit sie bei den kommenden Landtagswahlen wählen können, müssen wohnungslose Personen ohne Meldeadresse bis 21 Tage vor der Wahl - also bis zum 17.09.2023 - die Eintragung ins Wähler:innenverzeichnis gestellt haben. Da dieser Tag auf einen Sonntag fällt, empfiehlt die BAG W die Eintragung bis spätestens zum Mittag des 15.09.2023.

Sollte bis zu drei Wochen vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung zugestellt werden, kann während der Einsichtsfrist, die vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl andauert, das örtliche Wähler:innenverzeichnis in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Falls trotz Wahlberechtigung kein Eintrag vorhanden ist, besteht die Option, durch Einreichen eines Einspruchs eine Korrektur zu erwirken.

"Es ist von großer Bedeutung, dass Menschen ohne festen Wohnsitz ihr Wahlrecht aktiv ausüben. Die Ergebnisse der Landtagswahlen und die Entscheidungen der Landesparlamente haben unmittelbare Auswirkungen auf verschiedene Lebensbereiche der Betroffenen, einschließlich der Programme zur sozialen und rechtlichen Unterstützung von wohnungslosen Personen.", so Werena Rosenke, Geschäftsführerin der BAG W.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W) Pressestelle Waidmannsluster Damm 37, 13509 Berlin Telefon: (030) 2 84 45 37 0, Fax: (030) 2 84 45 37 19

(jg)

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