Landtag diskutiert Sonntagsöffnung der Videotheken
(Düsseldorf) - Der Landtag hat heute in erster Lesung den Antrag der Volksinitiative Sonntagsöffnung der Videotheken behandelt.
Alle Parteien begrüßten den Erfolg der Volksinitiative. Sie verwiesen aber auch auf die bisherige ablehnende Haltung des Landtags und betonten, dass eine Erosion des Sonntagsschutzes nicht gewollt wäre. Peter Biesenbach, parlamentarischer Geschäftsführer der CDU, betonte, dass eine Entscheidung erst nach einer ausführlichen Anhörung im Landtag erfolgen würde. Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP, Peter Witzel, wies darauf hin, dass auch die Auswirkungen eine Ablehnung berücksichtigt werden müssten. Für die Regierung sprach Innenminister Ingo Wolf und verdeutlichte, dass die Sonntagsöffnung der Videotheken in 9 Bundesländern gang und gäbe wäre und man deren Erfahrungen berücksichtigen solle, die Entscheidung über eine Volksinitiative sei aber natürlich dem Parlament vorbehalten sei. Die Redner von SPD und Bündnis 90 /Die Grünen gingen davon aus, dass ihre Fraktionen den Wunsch auch in der zweiten Lesung ablehnen würden.
Der Antrag wurde federführend an den Hauptausschuss verwiesen. Zusätzlich beteiligt sind die Ausschüsse für Wirtschaft, Arbeit und Inneres sowie der Generationenausschuss. Eine Anhörung der Volksinitiative und ihrer Gegner ist im Hauptausschuss für den 8.12. geplant.
Der Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland (IVD) hatte am 30. August über 120.000 Unterschriften für die Volksinitiative beim Landtag eingereicht. Ende Oktober hatte der Landtag Nordrhein-Westfalens einstimmig festgestellt, dass die Volksinitiative die notwendigen Voraussetzungen, nämlich 66.152 Unterschriften, erfüllt hat.
Im Brennpunkt der Diskussion stehen neben der Frage der Sonntagsruhe, die Auswirkungen der Landtagsentscheidung auf den Arbeitsmarkt. Sollte der Landtag die Sonntagsöffnung der Videotheken erlauben, wollen die Videothekare in NRW 600 neue Arbeitsplätze und 96 Ausbildungsstellen schaffen. Hierfür haben wir verbindliche Zusagen von zahlreichen Videothekenbetreibern, erläuterte der IVD-Vorsitzende Hans-Peter Lackhoff.
Ohne die Sonntagsöffnung sind Arbeitsplätze in Videotheken bedroht, da andere Filmanbietern wie Pay-TV und Video-on-demand sich durch ihr Sonntagsangebot entsprechende Wettbewerbsvorteile verschaffen können. Ebenso im Vorteil sind die Automatenvideotheken, die ohne Personal auskommen. Kunden erhalten durch eine Chipkarte Einlass und können sich im Selbstbedienungsverfahren Filme leihen. 114 von 794 Videoläden in Nordrhein-Westfalen sind bereits Automatenvideotheken.
In neun Bundesländern ist die Sonntagsöffnung derzeit schon erlaubt. In Hamburg und Schleswig-Holstein hatte der IVD eine entsprechende Änderung des Sonn- und Feiertagsgesetzes per Volksinitiative erreicht.
Quelle und Kontaktadresse:
Interessenverband des Video- und Medien-Fachhandels in Deutschland e.V. (IVD)
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