Landkreistag begrüßt EuGH-Urteil zu Sozialleistungen für EU-Ausländer
(Berlin) - Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass Deutschland Zuwanderern aus der EU Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) versagen darf, wenn diese ausschließlich nach Deutschland kommen, um Sozialhilfe zu beziehen oder einen Job zu suchen. Der Präsident des Deutschen Landkreistages Landrat Reinhard Sager begrüßte das Urteil: "Das ist eine richtige und konsequente Entscheidung, die geltendes deutsches Recht bestätigt. Die Landkreise erhoffen sich von diesem Urteil eine endgültige Klärung der Frage."
Das Gericht hat entschieden, dass Deutschland weiterhin sog. "Armutszuwanderern" aus EU-Mitgliedstaaten Hartz IV versagen darf, wenn diese ohne ausreichende Existenzmittel nur wegen der Sozialleistungen oder zum Zweck der Jobsuche eingereist sind. Die Debatte um den möglichen Missbrauch von Sozialleistungen durch Zuwanderer aus der EU schwelt schon länger; dabei geht es vor allem um Migranten aus Bulgarien und Rumänien. Sager sagte: "Das SGB II hat hierzu eine nachvollziehbare Regelung getroffen über den Ausschluss von EU-Zuwanderern von Hartz-IV-Leistungen, die eine gewisse Form von 'Sozialtourismus' verhindern." Die Richter haben nun festgestellt, dass Deutschland damit nicht über den europarechtlichen Rahmen hinausgegangen ist. Vielmehr betont das Gericht zu Recht, dass das Unionsrecht selbst darauf abzielt, Unionsbürger daran zu hindern, das System der sozialen Sicherheit des Aufnahmestaates zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts in Anspruch zu nehmen. "Das Gericht hat diesbezüglich ausdrücklich klargestellt, dass eine damit verbundene Ungleichbehandlung von Unionsbürgern und Deutschen eine unvermeidliche Folge dieses Bestrebens ist, keine Belastung für die Sozialhilfesysteme der Mitgliedstaaten herbeizuführen", so Sager.
In diesem Zusammenhang sprach sich der DLT-Präsident auch für die nun zügige Verabschiedung bereits vorgelegter gesetzlicher Regelungen zur Änderung des Freizügigkeitsrechts in Deutschland aus, damit auch bei der Inanspruchnahme von Kindergeld, bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung eine Handhabe geschaffen wird. Dies zähle zum Paket der Maßnahmen, die von der Bundesregierung zur Bekämpfung der sog. Armutszuwanderung aus osteuropäischen EU-Staaten beabsichtigt seien: "Zu begrüßen sind beispielsweise die vorgesehenen Maßnahmen zur Missbrauchsbekämpfung, wie z.B. befristete Einreiseverbote bei Missbrauch des Freizügigkeitsrechts, auch wenn sich noch erweisen muss, wie praktikabel dies ist. Auch die vorgesehene Impfung von Zuwandererkindern durch die Krankenkassen ist zu begrüßen", sagte er. Ebenfalls auf Zustimmung stieß, dass die Kommunen zusätzliche finanzielle Hilfen erhalten sollen, um die Folgen der Zuwanderung zu bewältigen und Migranten zu unterstützen. "Der Deutsche Landkreistag fordert einen Verteilungsmodus, der Transparenz auf der Basis der tatsächlichen Belastung gewährleistet. Für die Landkreise ist wichtig, dass auch sie von einer Förderung durch den Bund profitieren können."
Abschließend wies der DLT-Präsident darauf hin, dass Deutschland trotz der klar zu begrüßenden EuGH-Entscheidung und der geforderten weiteren Änderungen beim Freizügigkeitsrecht insgesamt erheblich von der Zuwanderung aus Rumänien und Bulgarien profitiere. Es gehe allein darum, Missbrauch zu bekämpfen.
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