Landgericht Essen bestätigt einstweilige Verfügung gegen Karstadt Quelle
(Frankfurt/Main) - Der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) e. V. begrüßt die Entscheidung des Landgerichts Essen am 24. August 2001, den Widerspruch der Karstadt Quelle AG gegen eine vom ZVEI erwirkte einstweilige Verfügung zurückzuweisen. In seiner mündlichen Verhandlung hat das Gericht eine Entscheidung vom 14. August bestätigt. Das Gericht hatte es dem Handelskonzern untersagt, von seinen Lieferanten für alle ab Mitte August erbrachten Leistungen einen Bonus von 2,5 Prozent auf den Rechnungsbetrag einzubehalten. Dies hatte Karstadt Quelle Anfang August in einem Brief an alle Lieferanten angekündigt und mit der "... Sicherung gemeinsamen Wachstums" begründet.
Dr. Franz-Josef Wissing, Hauptgeschäftsführer des ZVEI, stellte fest, dass "nach der jetzigen Entscheidung große Handelskonzerne wie Karstadt Quelle mit den Lieferanten fest ausgehandelte Preise nicht nach Gutsherrenart willkürlich und einseitig herunterdrücken können, ohne eine Gegenleistung zu bieten." Dem Karstadt-Versuch komme auch deshalb besondere Bedeutung zu, weil sich ganz schnell zusätzliche Nachahmer finden würden.
Der ZVEI hatte am 15. August gegen diese Maßnahme der Karstadt Quelle AG eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung erwirkt, um seine Mitglieder vor diesem sogenannten "Anzapfversuch" zu schützen.
Von der Maßnahme des Handelskonzerns sind nach Angaben des ZVEI weit über 100 Mitgliedsunternehmen des Verbandes betroffen. Insgesamt hatten mehrere Tausend Lieferanten von Karstadt einen solchen "Blauen Brief" erhalten. Die Summe der so einzubehaltenden Gelder werde auf mehrere hundert Millionen DM geschätzt.
Ein ausführlicher Kommentar erfolgt, sobald die schriftliche Begründung des Landgerichts vorliegt.
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