Landessozialgericht stoppt strittige AOK-Rabattverträge: Rechte kleiner Anbieter nicht ausreichend berücksichtigt!
(Berlin) - Nun hat auch das Landessozialgericht Baden-Württemberg die aktuell strittigen AOK-Rabattvertragsausschreibungen gestoppt:
Vor allem die bundesweite, statt regionale Vergabe wurde beanstandet. Kleine Hersteller seien dadurch benachteiligt. Dies dürfe aber nicht sein, denn auch das Landessozialgericht sieht gesetzliche Krankenkassen durch Vorschriften des Vergaberechts gebunden.
Eine erfreuliche und auch logische Entscheidung, kommentierte Dr. Dietmar Buchberger, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Generikaverbandes. Schließlich habe der Gesetzgeber mit dem GKV-WSG im letzten Jahr nicht nur zum Rechtsweg an die Sozialgerichte verwiesen, sondern die Kassen auch explizit unter eine entsprechende Missbrauchskontrolle gestellt. Die erneute gemeinsame, bundesweite Ausschreibung der AOKen vom Herbst 2007 sei vor diesem Hintergrund von Anfang an unverständlich gewesen.
Dass Sozial- und Zivilgerichte angesichts dieser eindeutigen Lage inhaltlich zur selben Auffassung kommen, schaffe nun endlich Klarheit, so Buchberger weiter. Es mache im Übrigen auch deutlich, dass ebenso dringender Handlungsbedarf zur Vergabepraxis anderer Kassen besteht.
Vergaberechtliche Fragen sind nach Auffassung sowohl der Sozial- als auch der Zivilgerichte entscheidend. Anders als die eigentlich für die direkten Belange der Versicherten eingerichteten Sozialgerichte, befassen sich Zivilgerichte mit solchen Problemen täglich. Dann frage sich, ob die Auseinandersetzungen nicht gleich besser dort aufgehoben seien. Der Gesetzgeber sollte deshalb nun konsequent sein und das auch genau so festschreiben, forderte Buchberger. Dies könne völlig unsinnige Doppelbefassungen von Gerichten zukünftig ebenso vermeiden helfen, wie unnötige Entscheidungen von Bundesobergerichten oder des Bundesverfassungsgerichts.
Ganz wichtig ist aber: Diese Entscheidung ist keine Entscheidung gegen die Interessen der Patienten und Versicherten, hob Buchberger hervor: Ganz im Gegenteil! Wenn, wie das Landessozialgericht festgestellt hat, gerade die Rechte der kleinen Generikahersteller beeinträchtigt werden, dann sei das nämlich vor allem auch zum Nachteil der Versicherten und Patienten. Nicht ein Patentlauf allein, nicht die Existenz einiger weniger Generika, nicht ein Generika-Oligopol mit wenigen Anbietern oder einzelne Großkonzerne brächten schließlich die gewünschten Einsparungen, sondern einzig und allein der Wettbewerb möglichst vieler Generikahersteller untereinander. Und dafür braucht es eben viele Wettbewerber - je mehr, umso besser und deshalb brauchen gerade die Versicherten und Patienten die kleinen Anbieter.
Mit der Entscheidung stärkt das Landessozialgericht in Stuttgart auch die wirtschaftlichen Interessen der Versicherten und Patienten, betonte Dr. Fritz J. W. Orth, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Generikaverbandes. Daran ändere auch der Wegfall von Zuzahlungsbefreiungen oder -reduzierungen bei einzelnen Rabattprodukten, die ohnehin nur von einigen AOKen vorgesehen waren, nichts. Auch ohne jeden Rabattvertrag bleibe schließlich die Zuzahlungsbefreiung beim Unterschreiten entsprechender Preisgrenzen bestehen.
Und natürlich werden Rabattverträge jetzt nicht unmöglich: Regional und chancengleich zu Stande gekommene Verträge werden jetzt das Zukunftsmodell sein, fasste Buchberger zusammen. Mit ihnen ließe sich der Generikawettbewerb auch zum Nutzen der Kassen und ihrer Versicherten erhalten. Und selbstverständlich seien auch dann weitere Zuzahlungsbefreiungen für Versicherte und Einsparungen für Kassen über Rabatte möglich.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Generikaverband e.V.
Dr. Dietmar Buchberger, Hauptgeschäftsführer
Saarbrücker Str. 7, 10405 Berlin
Telefon: (030) 2809303-0, Telefax: (030) 2809303- 90