Pressemitteilung | Deutsche Polizeigewerkschaft im dbb Landesverband Niedersachsen (DPolG)

Landesregierung unterschreibt Vereinbarung zur finanziellen Vergütung von Mehrarbeit - was ist mit den Bereitschaftszeiten?

(Hannover) - Die Landesregierung wird rechtzeitig vor dem nächsten Castor – Einsatz die Vereinbarung der Länder unterschreiben, welche die finanzielle Vergütung von Mehrarbeit bei geschlossenen Einsätzen regelt. Künftig wird an die Länder nur noch eine Vergütung von 1/3 Drittel der geleisteten Mehrarbeit ausbezahlt. Das entlastet den Haushalt unseres Landes. Gleichzeitig haben die Kolleginnen und Kollegen keinen Nachteil, da sie schon jetzt nur einen Anteil der Überstunden erstattet bekommen. Doch was ist mit der Anrechnung der Mehrarbeit? Hier hören wir, dass zukünftig auch die Bereitschaftszeiten mit einem Drittel (bisher 25 Prozent) analog der o.g. Vereinbarung angerechnet werden sollen. Wenn dem so ist, werten wir das als ersten Schritt in die richtige Richtung, den der Minister unternimmt.

Wir sind aber weiterhin der Meinung, dass z.B. der Castor-Einsatz nicht geeignet ist, bei den in Sammelunterkünften untergebrachten Kolleginnen und Kollegen überhaupt von Bereitschaftszeiten zu sprechen. Dafür führen wir für Euch Prozesse und streben eine Musterprozessvereinbarung an. Wir wollen erreichen, dass alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen für 100 Prozent Arbeit auch 100 Prozent angerechnet bekommen.

Von diesem Weg werden wir auch nicht abweichen, wenn die Anrechnung
der Bereitschaftszeiten verbessert wird. Herr Schünemann, auch der Castor – Einsatz 2006 wird keine Kaffeefahrt. Wir werden den Kolleginnen und Kollegen wieder zur Seite stehen, damit sie zu ihrem Recht kommen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Polizeigewerkschaft, Landesverband Niedersachsen Pressestelle Sedanstr. 18, 30161 Hannover Telefon: (0511) 34097-0, Telefax: (0511) 34097-34

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