Pressemitteilung | k.A.

Landeshauptstadt veröffentlicht Heizspiegel

(Kiel) - Mit der Veröffentlichung des neuen "Kieler Heizspiegels" stellen die Landeshauptstadt und Firma "co2online gGmbH" der Kieler Bevölkerung - Mietern und Hauseigentümern - ein sehr nützliches Instrument zur Seite. Mit dem Heizspiegel ist es möglich, den Vergleich zum Kieler Durchschnitt herzustellen bezogen auf Energieverbrauch, Immissionswerte und Heizkosten.

Nach Erfahrungen des Kieler Mietervereins kann dies aber immer nur der erste Schritt bei der Überprüfung einer Heizkostenabrechnung sein. Heizkostenabrechnungen bergen ungezählte Fehlerquellen. Dies beginnt z.B. bei fehlerhaft bewerteten Anfangs- und Restbeständen von Heizöl, bei Lieferrechnungen, die zu einem anderen Abrechnungszeitraum gehören, und hört bei Stromkosten, die zwar korrekt in die Heizkostenabrechnung eingestellt, aber dann bei den allgemeinen Stromkosten nicht abgezogen worden sind noch lange nicht auf. Nicht selten kommt es vor, dass die beheizte Fläche eines Gebäudes zu klein angegeben wird z.B. weil vergessen wurde, ausgebaute Dachgeschosswohnungen oder sonstige Räume mit einzubeziehen, die über die Zentralheizung mit versorgt werden. Auch ungedämmte Rohrleitungen innerhalb eines Systems können eine Heizkostenabrechnung erheblich verfälschen. Aufpassen müssen Mieter auch bei ihren Heizkostenvorauszahlungen. Viele Unternehmen sind dazu übergegangen, bei den Vorauszahlungen denjenigen Betrag anzusetzen, den sie von ihren Mietern als Vorauszahlung gefordert haben. Hat ein Mieter mehr bezahlt läuft er Gefahr, dieses Geld zu verlieren. Neuester Sport vieler Wohnungsunternehmen und Genossenschaften: Sie setzen immer noch das "Umlagenausfallwagnis" an, obwohl dies seit dem 1. Juli 2009 nicht mehr zulässig ist.

Der Kieler Mieterverein empfiehlt daher, sich bei der Überprüfung des Energieverbrauchs eines Hauses nicht täuschen zu lassen. Selbst wenn dieser angemessen ist kann das Endergebnis einer Heizkostenabrechnung trotzdem schwere Fehler enthalten. Dabei gilt: Wenn eine Abrechnung im Haus - von den Vorauszahlungen abgesehen - falsch ist, sind in der Regel alle falsch. Das, was Mieter XY zuviel bezahlt hat, zahlt Mieter YZ zu wenig und umgekehrt.

Der neue "Kieler Heizspiegel" ist auch unter www.kieler-mieterverein.de abrufbar.

Quelle und Kontaktadresse:
Kieler Mieterverein Pressestelle Eggerstedtstr. 1, 24103 Kiel Telefon: (0431) 979190, Telefax: (0431) 9791930

NEWS TEILEN: