Land muss Ladenöffnungszeiten flexibler gestalten
(Hannover) - Zur Debatte im Landtag zur Sonntagsöffnungsregelung in Niedersachsen erklärt Dr. Volker Müller, Hauptgeschäftsführer der Unternehmerverbände Niedersachsen e.V. (UVN): "Wir begrüßen den Antrag der FDP. In Zeiten des Online-Handels, der rund um die Uhr geöffnet hat, muss das Land die Öffnungszeiten für den Einzelhandel flexibler gestalten - für attraktive und belebte Innenstädte und sichere Arbeitsplätze im Einzelhandel.
In Niedersachsen werden die Geschäfte durch die derzeitige Regelung zu Sonntagsöffnungen verunsichert. Aktuell sind höchstens vier Sonntage im Jahr zur Ladenöffnung erlaubt. Diese Regelung sollte auf die Ebenen der Kommunen und Stadtteile angepasst werden. Nur wenn diese für sich ihre Sonntage festlegen können, kommen wir zu gerechten Ergebnissen.
Sozialministerin Dr. Carola Reimann hat angekündigt, den Feiertagsschutz noch zu verschärfen, u. a. durch ein Sonntagsöffnungsverbot für den 27. Dezember, der zum nächsten Mal im Jahr 2020 auf einen Sonntag fallen wird. Damit geht sie weit über den aktuellen Stand des Ladenöffnungsgesetzes hinaus. Dafür sind wir nicht zu haben.
Außerdem dürfen in vielen anderen Bundesländern Bäckereien sonntags fünf Stunden oder länger öffnen. In Niedersachsen müssen Bäcker ihre Brötchen sonntags innerhalb von drei Stunden verkaufen. Welcher Arbeitnehmer geht schon gern nur für drei Stunden an einem Sonntag arbeiten? Wenn die Angestellten schon sonntags arbeiten, dann soll es sich für sie auch lohnen. Sonntags nur mit Aushilfen zu arbeiten, kann auch nicht im Interesse von verdi sein."
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UVN Unternehmerverbände Niedersachsen e.V.
Erik von Hoerschelmann, Pressesprecher
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