Pressemitteilung | Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg

Land muss auf Öffnungsklausel des GEG verzichten

(Stuttgart) - Der Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg (FVSHK BW) begrüßt als Vertretung der Handwerksbetriebe im Heizungsbau, dass das Hickhack um die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vorläufig beendet ist. Der Bundestag hat das GEG am heutigen Freitag verabschiedet. Nun darf die Landesregierung dessen Komplexität nicht weiter erhöhen.

"Niemand kann auf dieses Gesetz stolz sein", sagt Wolfgang Becker, Hauptgeschäftsführer des FVSHK mit Sitz in Stuttgart. "Doch wir sind froh, dass nun etwas beschlossen ist. Jede weitere Verschiebung hätte die Zeit der Unsicherheit für die Kunden und Betriebe unnötig verlängert."

Aus Sicht des Verbandes sind jedoch zügig weitere Schritte nötig. "Damit unsere Heizungsbauer und alle Hauseigentümer planen können, muss der Bund nun schnellstmöglich das Gesetz für die Wärmeplanung (WPG) und die Förderprogramme verabschieden". Zudem müsse das Land Klarheit darüber schaffen, wie es mit der Öffnungsklausel im GEG umgeht. "Ich erwarte von der Landesregierung in Baden-Württemberg, dass sie das angerichtete Chaos um das GEG nicht verschlimmert und auf eigene Regelungen mit zusätzlichen Fristen verzichtet", erklärt Becker. Erst dann lasse sich wieder verbindlich sagen, wo welches Heizsystem am besten passt und welche Zuschüsse möglich sind.

Das Heizungsgesetz räumt den Ländern eine solche Öffnungsklausel ein. Weil das GEG mit der kommunalen Wärmeplanung verknüpft wurde, würden dann ab 1. Januar 2024 eine Vielzahl unterschiedlichster Regeln und Fristen gelten, ab wann Heizungen überwiegend mit Erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese hängen davon ab, ob und wann Kommunen Wärme- oder Wasserstoffnetze planen, beziehungsweise ausbauen und das Land dies in einer Verordnung feststellt. "Das Wirrwarr wäre perfekt, wenn das Land diese Verordnung mit der Folge zusätzlicher Fristen erlassen würde", so Becker. "Das unnötig komplizierte GEG erschwert es Eigentümern und unseren Fachbetrieben ohnehin, herauszufinden, was für ein Gebäude gilt."

Becker fordert die Landesregierung in diesem Zusammenhang auf, das Erneuerbare Wärmegesetz Baden-Württemberg zurückzuziehen, das einen Anteil von 15 Prozent an Erneuerbaren Energien beim Einbau neuer Heizkessel vorschreibt. Durch das GEG sei dieses Gesetz ab 1. Januar 2024 überholt, da der Bund weitergehende Vorgaben mache. "Das wäre auch der erste Beitrag des Landes zum Bürokratieabbau", so Becker. Zur geforderten Klarheits-Offensive gehört aus Sicht des Fachverbands, dass der Bund oder das Land bis Jahresende eine Webseite einrichtet. Darauf müsse jeder hausgenau, verständlich und rechtssicher nachsehen können, welche Vorgaben für
das eigene Haus gelten, verlangt Becker.

"Unsere Heizungsbauer sollten ihre kostbare Zeit nicht dafür vergeuden müssen, zu ergründen, was in dem nun entstehenden Flickenteppich wo gilt. Sie nutzen diese Zeit sinnvoller dazu, klimaneutrale Heizungen einzubauen. Je einfacher Kunden und Heizungsbauer entsprechende Informationen finden, umso weniger müssen Bundestagsabgeordnete, die dieses GEG mitbeschlossen haben, selbst Fragen dazu beantworten", rät Becker.

Unabhängig von den rechtlichen Möglichkeiten führt das neue Heizungsgesetz aus Sicht des Verbandes dazu, dass die qualifizierten Innungsfachbetriebe noch häufiger gefragt sein werden. "Welches System für das eigene Haus das passende ist und wann sich der Wechsel lohnt, dazu beraten unsere Innungsfachbetriebe mit dem blau-rot-gelben Eckring", so Becker.

Gleichzeitig betont er: "Auf der sicheren Seite ist, wer sich für ein Heizsystem auf Basis Erneuerbarer Energien entscheidet. Dazu zählen insbesondere Wärmepumpen und Holzheizungen." Für Öl und Gas werde man künftig immer mehr zahlen müssen, da die CO2-Abgaben absehbar steigen. Zudem müsse man fossile Anlagen bereits in 21 Jahren stilllegen. Das schreibe das neue GEG vor.

Quelle und Kontaktadresse:
Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg Pressestelle Viehhofstr. 11, 70188 Stuttgart Telefon: (0711) 483091, Fax: (0711) 46106060

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