Pressemitteilung | Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Bundesgeschäftsstelle

Land Baden-Württemberg plant Wiedereinführung der gesetzlichen Ausbildungsumlage

(Berlin) - Sozialministerium legt ersten Entwurf einer Ausgleichsverordnung vor. Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.07.2003, wonach die in verschiedenen Bundesländern erhobene Altenpflegeumlage verfassungskonform ist, plant das Land Baden-Württemberg die Wiedereinführung der gesetzlichen Ausbildungsumlage. Ein erster Verordnungsentwurf des Sozialministeriums liegt dem bpa bereits vor. Am Ausgleichsverfahren sollen demnach alle Einrichtungen im Sinne des Altenpflegegesetzes teilnehmen, also (teil-)stationäre Pflegeeinrichtungen, wenn es sich um Einrichtungen für alte Menschen handelt sowie ambulante Dienste, soweit deren Tätigkeitsbereich die Pflege alter Menschen einschließt.

Die Höhe der zu entrichtenden Beträge wird von der Anzahl der beschäftigten Pflegefachkräfte in der jeweiligen Einrichtung abhängig. Einrichtungen mit weniger als zwei Fachkräften sollen nicht zu Zahlungen herangezogen werden. Die Höhe der Ausgleichzuweisung wird cirka 75 Prozent der tatsächlichen Gesamtkosten für einen Auszubildenden abdecken. Geplant ist, dass die Verordnung bereits zum 01.01.2004 in Kraft tritt, da das bisher in Baden-Württemberg praktizierte freiwillige Umlageverfahren zum Jahresende ausläuft.

„Dem bpa liegt das Thema Ausbildung von Altenpflegekräften am Herzen. Für die Auszubildenden aber auch für die Ausbildungsbetriebe ist eine verlässliche Finanzierungsregelung wichtig. Dennoch die erfolgreich praktizierte freiwillige Umlage ohne Not abzuschaffen und eine Zwangsabgabe einzuführen ist abzulehnen,“ so Rainer Wiesner Vorsitzender der Landesgruppe des Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), der bundesweit rund 4.000 private Pflegeeinrichtungen vertritt.

Der Gesetzgeber stellt an die Zulässigkeit einer Ausbildungsumlage hohe Anforderungen bzw. eine Verordnung setzt voraus, dass ein Mangel an Ausbildungsplätzen nachweislich zu befürchten ist. „Vor dem Hintergrund, dass die Altenpflegeschulen in Baden-Württemberg wieder volle Klassen melden, ist dies zumindest fraglich“, so Stefan Kraft Landesbeauftragter des bpa.

Die Kritik des bpa an der geplanten Umlageregelung richtet sich insbesondere gegen die unzureichende Berücksichtigung der Ausbildungskosten. Unberücksichtigt bleiben sollen die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber, die erhöhten Vergütungsansprüche des zweiten und dritten Ausbildungsjahres und die Anleitungs- und Mentorenkosten. Auch fehlt eine Regelung zur Refinanzierung der Verwaltungskosten der Umlagestelle.

Der bpa befürchtet das ohne die Möglichkeit der Refinanzierung eines erheblichen Teiles der Ausbildungskosten die Einrichtungsträger auf diesen Zahlungen sitzen bleiben. Im Ergebnis wird dieses dazu führen das jede Einrichtung es sich genau überlegen muss ob es sich Ausbildung leisten kann. Wenn schon das Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Einführung einer Umlage in der Altenpflege genutzt werden soll, dann muss diese auch attraktiv für Ausbilder und Auszubildende sein. Unzureichende Refinanzierungen führen zum Gegenteil und schaden anstatt zu nutzen.

Für Rückfragen: Stefan Kraft, Landesbeauftragter, Telefon: 0711/960496

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Bundesgeschäftsstelle (bpa) Hannoversche Str. 19, 10115 Berlin Telefon: 030/30878860, Telefax: 030/30878889

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