Pressemitteilung | Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD)

Lärmschutz für Bürger an Flughäfen unzureichend

(Bonn) - Anlässlich der gestrigen Verkehrsministerkonferenz der Länder hat der Verkehrsclub Deutschland (VCD) kritisiert, dass die Novellierung des Fluglärmgesetzes immer noch auf sich warten lasse. Bund und Länder müssten gemeinsam den Schutz der lärmgeplagten Anwohner in den Vordergrund stellen. Die Novellierung des Fluglärmgesetzes ist Bestandteil der rot-grünen Koalitionsvereinbarung. Zur Zeit befindet sich der Referentenentwurf für ein neues Fluglärmgesetz in der Abstimmung zwischen den Ministerien, die offensichtlich nur schleppend voran gehe. Der VCD forderte die Politik auf, das Gesetzgebungsverfahren schnell voran zu bringen.

Die Bewohner des Südschwarzwalds, die von den Fliegern des Flughafens Zürich-Kloten um ihre Nachtruhe gebracht werden, würden künftig besser durch das zwischen Verkehrsminister Bodewig und seinem Schweizer Kollegen Leuenberger vereinbarte Züricher Nachtflugverbot geschützt als durch die deutsche Gesetzgebung. "Die von Minister Bodewig forcierte Nachtflugregelung muss für alle deutschen Bürger Wirklichkeit werden", forderte Petra Niß, Verkehrsreferentin des VCD.

In München sei das Nachtflugverbot vor vier Wochen de facto aufgehoben worden. Zwar gebe es noch eine Regelung, dass zwischen 24 und 5 Uhr nicht geflogen werden sollte, doch dürfe durch viele Ausnahmeregelungen fast jedes Flugzeug auch nachts fliegen. Die bayrische Landesregierung hat sich mit der Begründung, wirtschaftliche Interessen gingen vor, gegen die Einwände von 28.000 Bürgerinnen und Bürgern gestellt und dabei die Forderungen der Flughafen GmbH sogar "übererfüllt". Solange ein "Jahreslärmkontingent", von dem keiner weiß, wie groß es ist, eingehalten werde, dürften Flüge ohne weitere Begrenzung statt finden.

Zudem erhalten die Fluggesellschaften, die in München starten oder landen und deren Flüge über 5 Stunden dauern, von Land Bayern eine Subvention in Höhe von 30 DM je Tonne Kerosin - ebenfalls einmalig in Deutschland. Diese Sonderregelungen sind nach Ansicht des VCD eine Zumutung.

Der VCD fordert für ganz Deutschland ein wirksames Fluglärmgesetz, dass die Gesundheit der Menschen in den Vordergrund stellt. "Die Nachtruhe der Menschen muss von 22-6 Uhr geschützt werden", forderte Niß. Nur so lassen sich die immensen Folgekosten des Lärms eindämmen. Das deutsche Fluglärmgesetz müsse Grenzwerte enthalten, die konsequent durchgesetzt werden. Nur eine Kombination aus effektiven Nachtflugverboten und lärmarmen Flugzeugen lasse Millionen Menschen wieder besser schlafen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) Eifelstr. 2 53119 Bonn Telefon: 0228/985850 Telefax: 0228/9858510

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