Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Längere Ladenöffnungszeiten nur für die Innenstädte und Ortskerne

(Berlin) - Der Ausschuss für Städtebau und Wohnungswesen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) appelliert an den Bundesgesetzgeber, eine Verlängerung der Ladenöffnungszeiten nicht auf die lange Bank zu schieben. Insbesondere fordert er, die Ladenöffnungszeiten für die Innenstädte und Ortskerne an Werktagen auf 22 Uhr zu verlängern, nicht jedoch für die Einkaufszentren auf der "Grünen Wiese".

Eine Beschränkung längerer Ladenöffnungszeiten auf die Innenstädte und Ortskerne sei nötig, um die Stadt- und Ortszentren lebendig zu halten und vor einer Verödung zu bewahren, erklärten der Vorsitzende des Ausschusses, Bürgermeister Klaus Fleck, Stadt Schopfheim und der Beigeordnete des DStGB, Norbert Portz anlässlich der heute in Rheine stattfindenden Sitzung des Ausschusses für Städtebau und Wohnungswesen des DStGB.

Ein differenzierter Ladenschluss trage dazu bei, existentiellen Gefahren für den Handel in den Zentren der Städte und Gemeinden entgegenzuwirken. Denn der Handel in den Zentren mache zurzeit nur noch einen Flächenanteil von 44 Prozent im Vergleich zur ‘Grünen Wiese’ aus", so Fleck und Portz. "Mit einer differenzierten Ladenöffnungsregelung werden außerdem die Vorteile der ‘Grünen Wiese’ relativiert und so ein fairerer Ausgleich gegenüber den Zentren geschaffen. Preiswerteres Bauland, größere und kostengünstige Parkplatzkapazitäten haben der Grünen Wiese bisher Wettbewerbsvorteile verschafft, die zu einem Ausbluten der Zentren beitragen."

Von einer Verlängerung und Differenzierung der Ladenöffnungszeiten in den Innenstädten und Ortskernen müsse im Interesse der Städte und Gemeinden ein eindeutiges städtebauliches Signal ausgehen. Lebendige Stadt- und Ortszentren seien Orte des Verweilens, der Kommunikation und der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Sie gewährleisteten einen angstfreien Aufenthalt und böten Sicherheit für in- und ausländische Mitbürger.

"Eine differenzierte Verlängerung der Ladenöffnungszeiten ist ein Mosaikstein, Innenstädte und Ortskerne vor der weiteren Verödung zu bewahren und sie wieder zu lebendigen Orten des Handels, der Kultur, des Arbeitens, des Wohnens und der Freizeit zu machen. Damit würde ein Stück Lebensqualität für alle Bürger zurückgewonnen", sagten Fleck und Portz.

Die Städte und Gemeinden sollten nach Meinung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes selbst bestimmen können, wie die Innenstädte und Ortskerne gegenüber der "Grünen Wiese" räumlich abzugrenzen sind. Eine Verlängerung und Differenzierung der Ladenöffnungszeiten in Stadt- und Ortskernen unter Ausklammerung der "Grünen Wiese",

- hat mit ihrem Ziel der Belebung und Nutzungsmischung in den Zentren eine eindeutige städtebauliche Ausrichtung und entspricht wegen der damit verbundenen Gemeinwohlqualität – wie Rechtsgutachten belegen – den Vorgaben der Verfassung,

- ist mit seiner räumlichen Unterscheidung – wie die Erfahrungen mit dem Investitionszulagengesetz belegen – rechtlich und praktisch handhabbar,

- beseitigt das derzeitige Bahnhofsprivileg mit einer dort bestehenden Einkaufsmöglichkeit bis in die Nachtstunden und

- trägt der aktuellen Entwicklung Rechnung, wonach der konkurrierende Internet-Einkauf durch Kunden bereits heute rund um die Uhr möglich ist.

Neben einer differenzierten Verlängerung der Ladenöffnungszeiten sind weiter auch gemeinsame Anstrengungen von Handel und Kommunen in Form von Einzelhandels- und Stadtmarketingkonzepten notwendig, um mehr Aufenthaltsqualität, Lebendigkeit und eine Verbesserung der Bedingungen für den Handel in den Zentren zu erreichen.

"Unabdingbar für die Stärkung der Orts- und Stadtzentren in Deutschland ist aber auch eine nachhaltige Erhöhung der Städtebauförderungsmittel. Die gegenwärtige Bundesförderung in Höhe von 80 Millionen Mark für die alten Bundesländer und 520 Millionen Mark für die neuen Bundesländer wird jedenfalls der Bedeutung der Innenstädte und Ortskerne als sozialem, gesellschaftlichem und wirtschaftlichem Stabilitätsfaktor nicht gerecht", erklärten Fleck und Portz. Sie forderten eine Erhöhung der Bundesmittel auf mindestens eine Milliarde DM jährlich, um die strukturellen und städtebaulichen Probleme in den Zentren der Städte und Gemeinden abbauen zu können.

Dabei kann das Vorhandensein von Innenstadtkonzepten für den Einzelhandel und das Vorliegen eines kommunalen Selbstbindungsplans zur Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln werden. Auch sollten Maßnahmen zur Sicherung der Bauleitplanung eingeleitet und beschlossen werden, um ein "Ausufern des großflächigen Einzelhandels" auf der "Grünen Wiese" zu unterbinden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund Marienstraße 6 12207 Berlin Tel.: 030/773 07 201 Fax: 030/773 07 200

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