Pressemitteilung | Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW)

Länderfinanzausgleich: Kaum Anreize zu eigener Leistung

(Köln) - Nach der derzeit gültigen Regelung des Länderfinanzausgleichs bleiben einem Land von 1.000 DM zusätzlichen Lohnsteuereinnahmen nach der Umverteilung oft weniger als 100 DM in der Kasse. Am besten kommt noch Nordrhein-Westfalen mit 292 DM weg, das Saarland muss sich dagegen mit 81 DM begnügen. Das könnte im neuen Maßstubegesetz, das die Grundzüge des künftigen Länderfinanzausgleichs regelt, geändert werden und die Länder könnten in Zukunft einen größeren Eigenanteil behalten. Die Länder haben aber eigene Vorschläge vorgelegt, die ihnen zum Teil noch geringere Beträge belassen.

So sieht etwa ein Modell von elf Bundesländern eine stärkere Einbeziehung der Gemeindesteuern in den Finanzausgleich vor - den neuen Bundesländern etwa würden dann jedoch von 1.000 DM zusätzlichen Steuereinnahmen nur zwischen 27 und 47 DM verbleiben.

Gemäß den Vorstellungen der Südländer Bayern, Baden-Württemberg und Hessen sollen die steuerschwachen Länder durch Zuweisungen aus der Umsatzsteuer, den eigentlichen Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen zwar eine Finanzkraft von mindestens 94 Prozent des Länderdurchschnitts erreichen. Letztlich führt das Modell aber nur zu geringen Verbesserungen. Das Saarland etwa behält von zusätzlichen 1.000 DM nur 88 DM für sich - und damit nur 7 DM mehr als unter den heutigen Bedingungen.

Für wesentlich mehr Anreize sorgt dagegen ein Reformvorschlag des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln. Dieser spricht sich für Pauschalzahlungen aus der Umsatzsteuer an steuerschwache Länder und die Einführung eines niedrigen linearen Ausgleichstarifs aus. Auf diese Weise bleiben den einzelnen Bundesländern von 1.000 DM zusätzlichen Steuereinnahmen zwischen 328 DM und 379 DM - also mindestens ein Drittel.

Quelle und Kontaktadresse:
Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) Gustav-Heinemann-Ufer 84-88 50968 Köln Telefon: 0221/49811 Telefax: 0221/4981592

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