Länder müssen bedarfsgerechte Krankenhausversorgung sicherstellen / Henke: Strukturfonds ist keine Lösung für das Investitionsdefizit
(Berlin) - "Der Strukturfonds wird das Investitionsproblem nicht lösen können. Im schlechtesten Fall werden Kapazitäten nur deshalb abgebaut, um notwendigen Investitionen aus dem Weg zu gehen. Dabei gibt es zweifellos auch strukturelle Probleme in der Krankenhausversorgung. Hier müssen die Länder aber ohnehin ihrer ureigenen Verantwortung gerecht werden und bei der Krankenhausplanung festlegen, welche Strukturen erforderlich sind, um eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen", kommentierte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes, die erste Bilanz des Bundesversicherungsamts (BVA) zum Stand der Förderung aus dem Krankenhaus-Strukturfonds.
"Die Krankenhäuser erhalten nur die Hälfte ihrer Investitionsmittel von den Bundesländern. Deshalb werden bauliche Maßnahmen und Investitionen in moderne Technik entweder zurückgestellt oder aus Mitteln finanziert, die für den laufenden Betrieb gedacht sind. Statt der Bundesländer bezahlen Patienten, Ärzte und Pflegekräfte viele notwendige Investitionen, weil die Krankenhäuser am Personal sparen. Die Investitionslücke ist mithin auch ein Grund für die schlechte Personalbesetzung in den Krankenhäusern", sagte Henke. Wenn nur noch die Hälfte der Krankenhausinvestitionen aus öffentlichen Fördertöpfen stamme und der Rest aus den Leistungsentgelten abgezweigt werde, führe dies unweigerlich zu einer Dauerbelastung des Krankenhauspersonals. "Wir müssen endlich wieder dazu kommen, dass die Behandlungserlöse der Krankenhäuser ausschließlich für die Patientenversorgung, das Personal und die Sachkosten verwendet werden - und nicht für Investitionen in Dach und Fach und Gerät", forderte der MB-Vorsitzende.
Laut BVA haben die Bundesländer bis zum 31. Juli 2017 insgesamt 66 Anträge auf Auszahlung von Fördermitteln aus dem Strukturfonds gestellt, der ein Volumen von 500 Millionen Euro hat. Zwei Drittel der Anträge gingen erst nach dem 12. Juli 2017 ein. Bei den meisten Anträgen (ca. 64%) handelt es sich um Konzentrationsvorhaben; demgegenüber zielen etwa 18 Prozent der Anträge auf eine Umwandlung in eine nicht akutstationäre Einrichtung und ebenfalls 18 auf die ersatzlose Schließung eines Krankenhauses.
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