Pressemitteilung | Handelsverband Deutschland e.V. - Der Einzelhandel (HDE)

Ladendiebstahl: Prävention wirkt

(Berlin) - Die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2000 hat ergeben, dass die Zahl der erfassten Ladendiebstähle in Deutschland um 5,6 Prozent auf 562.835 Fälle zurückgegangen ist.

Hierzu erklärte am 29. Mai 2001 in Berlin der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE), Stefan Schneider:

Verantwortlich für den statistischen Rückgang der angezeigten Ladendiebstähle ist nicht etwa eine konsequente und damit in Maßen abschreckende Strafverfolgung, sondern der immer größere und ausgefeiltere Einsatz von Präventionsmaßnahmen im Einzelhandel. Dies wird auch durch eine im vergangenen Jahr vom HDE durchgeführte Umfrage bei etwa 1500 Mitgliedsunternehmen bestätigt. Danach liegen die Inventurdifferenzen im Schnitt bei knapp 1,5 Prozent des Umsatzes. Bezogen auf den gesamten deutschen Einzelhandel ergibt sich daraus eine Inventurdifferenz von etwa zehn Milliarden Mark pro Jahr. Nach Schätzungen entfallen davon rund 50 Prozent auf den Ladendiebstahl, was einem Verlust in Höhe von rund fünf Milliarden Mark entspricht. Der Umfrage zufolge konnten lediglich 17 Prozent der Geschäfte ihre Ausfallsituation verbessern. Dies betraf vor allem einige der Kauf- und Warenhäuser und Fachmärkte, die oftmals besonders häufig Ziel der Diebe sind. Hier scheinen sich die Investitionen in die Sicherheit der Geschäfte, etwa in Form elektronischer Artikelsicherungssysteme, Überwachungskameras und Personal, bemerkbar zu machen.

Zur Bekämpfung des Ladendiebstahls setzt der Einzelhandel besonders auf die Schulung der Mitarbeiter und die Reserven bei der konsequenten Verfolgung und Ahndung des Deliktes durch die Strafverfolgungsbehörden. Hier müssen einzelne Bundesländer die Möglichkeiten des beschleunigten Verfahrens viel stärker nutzen und eingestellte Verfahren im Zentralen Staatsanwaltlichen Verfahrensregister dokumentieren. Ladendiebstahl ist kein Kavaliersdelikt und darf auch nicht in der Praxis der Strafverfolgung bagatellisiert werden.

Zu berücksichtigen ist im übrigen auch, dass in einer Zählung durch die Polizei-und Kriminalbehörden naturgemäß die Zahl der nicht erwischten oder nicht angezeigten Taten nicht enthalten sein kann. Hier haben wir es traditionell leider mit einer sehr hohen Dunkelziffer von ca. 90 Prozent zu tun. Auf diesem Hintergrund wird auch das genannte und nach wie vor sehr hohe Schadenspotential verständlich.

Quelle und Kontaktadresse:
Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e.V. (HDE) Am Weidendamm 1a 10117 Berlin Telefon: 030/72 62 50-65 Telefax: 030/72 62 50-69

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