Pressemitteilung | k.A.

KWK-Ziele müssen gesichert bleiben / VKU begrüßt Entwurf für CCS-Gesetz

(Berlin) - Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die aktuelle Dynamik in der Gesetzgebung zur Regelung zur Abscheidung und dauerhaften Speicherung sowie zum Transport von Kohlendioxid (CO2ATSG). "Eine zügige Umsetzung der europäischen Richtlinie zu Carbon Capture Storage (CCS) in nationales Recht noch in dieser Legislaturperiode ist wichtig, um den betroffenen Unternehmen eine ausreichende rechtlicher Sicherheit für die geplanten Investitionen zu geben", so VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck.

Alleine die kommunalen Unternehmen planen als Einzelinvestor oder in Kooperation bis 2015 den Neubau von zwölf Großkraftwerken sowie zahlreichen kleineren und mittleren Anlagen. Mehr als 70 Prozent der Erzeugung kommunaler Energieversorger werden dann aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) stammen, die einen erheblichen Beitrag zur CO2-Minderung leisten. "Ein nationales CCS-Gesetz muss die politisch gewollte Verdopplung des KWK-Anteils auf 25 Prozent der Stromerzeugung sichern", betonte Reck. "Die notwendige Modernisierung des Kraftwerkparks in Deutschland darf durch die rechtlichen Regelungen zur Einführung und Entwicklung von CCS nicht behindert werden", so Reck weiter.

Die kommunale Energiewirtschaft fordert daher drei wesentliche Anpassungen im weiteren Gesetzgebungsprozess:

1. Um die politisch beschlossenen Ausbauziele der KWK nicht zu behindern, muss der Gesetzgeber die Besonderheiten siedlungsnaher KWK-Anlagen in den gesetzlichen Regelungen angemessen berücksichtigen.

2. Die nationale CCS-Gesetzgebung sollte sachgerechte Übergangsregelungen für bereits laufende Genehmigungsverfahren von Kraftwerksneubauten beinhalten.

3. Die in Art. 34 der CCS-Richtlinie festgehaltene Prüfung der Nachrüstfähigkeit eines Kraftwerkes mit CCS sollte im Sinne einer 1:1-Umsetzung unverändert in das nationale Gesetz übernommen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), Geschäftsstelle Wolfgang Prangenberg, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Brohler Str. 13, 50968 Köln Telefon: (0221) 3770333, Telefax: (0221) 3770266

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