Pressemitteilung | k.A.

KWK-Modernisierungsgesetz - großes Lob vom VKU

(Köln) - Der nahezu 1.000 Stadtwerke umfassende Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) hat das am 25. Januar 2002 im Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung als einen energie- und umweltpolitischen Meilenstein begrüßt. "Auch wenn das ursprüngliche Ziel eines quotengestützten Zertifikatshandels nicht erreicht wurde, so sind wir doch mit dem erzielten Ergebnis zufrieden", erklärte VKU-Präsident Gerhard Widder. Mit dem Gesetz werde ein beachtlicher Mehrfach-Nutzen erreicht.

So würden die Voraussetzungen geschaffen, um den wirtschaftlichen Betrieb bestehender Anlagen zu sichern und eine Modernisierung weniger effizienter Kraftwerke durchzuführen. Das Gesamtfördervolumen, unter das auch kleine KWK- und Brennstoffzellenanlagen fallen, beträgt insgesamt ca. 4,4 Milliarden Euro. Die Fördersätze sind zeitlich befristet und degressiv gestaltet. "Mit der Sicherung und dem Ausbau der umweltfreundlichen KWK-Technologie leisten die Unternehmen einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der von Deutschland international eingegangenen CO2-Reduktions-verpflichtungen", so Widder.

Daneben würden der Energiestandort und die dezentralen Versorgungsstrukturen gestärkt sowie zugleich heimische Arbeitsplätze in spürbarer Größenordnung gesichert bzw. geschaffen, die ansonsten beim Auslaufen des bestehenden KWK-Soforthilfegesetzes abgebaut würden. Das KWK-Gesetz soll zum 1. März 2002 bzw. 1. April 2002 (abhängig vom Bundesratstermin) in Kraft treten und bis zum 31.12.2010 wirksam sein, sofern der Gesetzgeber vorher keine Entscheidung über eine Novellierung oder Verlängerung trifft. Die Erreichung des Klimaschutzzieles soll 2004 überprüft werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) Brohler Str. 13 50968 Köln Telefon: 0221/3770333 Telefax: 0221/3770266

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