Pressemitteilung |

Kundenfreundlichkeit beim Online-Einkauf

(Bonn) - Einkaufen im Internet soll transparenter und kundenfreundlicher werden. Dies ist das Ziel einer "Konvention zur Anbieterkennzeichnung im elektronischen Geschäftsverkehr", die die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände — AgV in Bonn vorgestellt hat.

Die Identifizierbarkeit des Anbieters ist Grundvoraussetzung für ein Vertrauen der Verbraucher beim elektronischen Einkauf, heißt es in dem Text der Konvention, hinter dem wichtige Wirtschaftsverbände wie u. a. der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, der Deutsche Multimediaverband, der Markenverband, der Deutsche Reisebüroverband und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger als Erstunterzeichner stehen.

Fehlende oder schwer zu findende Angaben zur Postadresse des Anbieters sind derzeit noch eines von mehreren Hindernissen beim Online-Einkauf für Verbraucher. Spätestens im Streitfall ist die Adresse unerlässlich, denn eine Internetseite kann man nicht verklagen, so die AgV. Mit der Konvention, der nach dem Willen der Verbraucherverbände möglichst auch alle übrigen Anbieterverbände und Provider beitreten sollen, will man dieses Problem zumindest für den deutschen Markt weitgehend beseitigen.

Die Konvention sieht klare Regelungen vor, wie man die vollständige Kennzeichnung mit Anbieteradresse, Rechtsform und Angabe einer für das jeweilige Unternehmen vertretungsberechtigten Person auf der Website unterbringt. Bislang sind diese gesetzlich vorgeschriebenen Angaben für Nutzer häufig kaum zu finden, weil sie versteckt, oft auch auf unterschiedlichen Internetseiten untergebracht sind. Häufig ist die Schriftgröße zu klein, und das Ganze ist schwierig auszudrucken. Viele Unternehmen machen zudem nur unvollständige Angaben - teilweise offenbar aus schlichter Unkenntnis über die gesetzlichen Pflichten - , so die Erfahrung der Verbraucherschützer. Ziel der Konvention ist es deshalb auch, über die entsprechenden gesetzlichen Regelungen zu informieren.

Darüber hinaus weist die Konvention auf die Bedeutung weiterer Angaben wie Telefon, Fax, E-Mail hin. Wichtig ist, dass Nutzer diese Angaben ohne lange Suche finden können. Egal an welcher Stelle des jeweiligen Internetangebots sich der Kunde gerade befindet, sollen dazu höchstens zwei "Klicks" nötig sein, so die Regeln der Konvention.

Hinter der Konvention stehen neben den Erstunterzeichnern auch die Stiftung Warentest und der Berliner Verbraucherschutzverein. Die beiden Schwesterorganisationen der AgV haben erklärt, die hier festgelegten Regeln im Rahmen ihrer Arbeit anzuwenden, also zum Beispiel bei einschlägigen Tests als Bewertungskriterium zu berücksichtigen bzw. gegen krasse Verstöße juristisch einzuschreiten.

Die Konvention ist ein erster wichtiger Schritt für mehr Kundenfreundlichkeit im Netz, dem weitere folgen sollen, so die AgV. Offene Probleme sehen die Verbraucherverbände vor allem bei der online häufig verlangten Vorkasse, beim Datenschutz und auf internationaler Ebene, zum Beispiel bei der Frage des anzuwendenden Rechts. Die Entwicklung des E-Commerce wird entscheidend durch Verbraucherschutzstandards beeinflusst, so die Meinung der AgV. Erst wenn Konsumenten den neuen Technologien und den dafür geltenden Vorschriften vertrauen, werden sie auch bereit sein, in größerem Umfang über das Netz einzukaufen.

Quelle und Kontaktadresse:
AgV

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