"Kundendatenschutz" für die Werbepraxis"
(Berlin) - Wer wirbt, möchte seinen Kunden so nah wie möglich sein. Dazwischen aber sind rechtliche Filter wie das Bundesdatenschutzgesetz oder das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb eingebaut: Nicht alles, was technisch möglich ist und betriebswirtschaftlich vielleicht durchaus interessant erscheint, darf realisiert werden.
Was aber ist erlaubt und was unzulässig? Welche Rechtsposition hat der umworbene Kunde? Und welche Kontrollmechanismen entfalten ihre Wirkung? Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) und die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung (GDD) haben mit Unterstützung durch den Deutschen Industrie- und Handelskammertag einen Leitfaden als Hilfe für diejenigen Unternehmen herausgegeben, die das Medium der Direktwerbung in ihre Vertriebsstrukturen eingebunden haben.
Besonderen Wert haben die Herausgeber auf die praxisorientierte Beschreibung typischer Abläufe, Fallgestaltungen und rechtlicher Probleme gelegt.
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft e.V. (ZAW)
Volker Nickel, Geschäftsführer
Am Weidendamm 1a, 10117 Berlin
Telefon: (030) 590099-700, Telefax: (030) 590099-722
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