Kulturveranstaltungen: Bundesregierung plant Gutscheinlösung für Tickets / Der Deutsche Kulturrat begrüßt die geplante Regelung
(Berlin) - Die Bundesregierung plant bei abgesagten Kulturveranstaltungen eine Gutscheinlösung für bereits gekaufte Tickets statt einer sofortigen Rückzahlpflicht. Diese Regelung soll auch für gebuchte Reisen und für Tickets für Sportveranstaltungen gelten. Die EU-Kommission muss dem Maßnahmepaket noch zustimmen.
Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt die geplante Regelung als eine wichtige Maßnahme und die Liquidität von Kultureinrichtungen zu sichern.
Die Gutscheine sollen bis Ende 2021 befristet sein und für alle Tickets gelten, die vor dem 8. März gekauft wurden. Hat der Kunde seinen Gutschein bis Ende 2021 nicht eingelöst, muss der Kulturveranstalter ihm den Wert erstatten. Geplant sind auch Härtefallklauseln für alle Kunden, denen ein Gutschein wegen ihrer finanziellen Situation nicht zumutbar ist.
Viele Kulturveranstalter und -einrichtungen haben schon in Eigenregie solche Gutscheinlösungen auf freiwilliger Basis auf den Weg gebracht. Die gesetzliche Regelung würde Verbindlichkeit und Rechtssicherheit für Kunden sowie Kultureinrichtungen und -veranstalter bieten.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Die Absage aller öffentlichen Kulturveranstaltungen stellt einen noch nie dagewesenen Einbruch in der kulturellen Infrastruktur dar. Künstlerinnen und Künstler und die Kulturveranstalter sind künstlerisch und ökonomisch ins Mark getroffen. Die von der Bundesregierung geplante Regelung, dass Kulturveranstalter ihren Kunden einen Gutschein für bereits gekaufte Tickets geben dürfen, ist ein wichtiger Akt der Nothilfe. Wir bitten alle Konzert-, Theater- und Ausstellungsbesucher um Verständnis für diese unumgängliche Maßnahme. The show must go on."
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Kulturrat e.V.
Olaf Zimmermann,
Taubenstr. 1, 10117 Berlin
Telefon: (030) 226 05 28-0, Fax: (030) 226 05 28-11