Kulturministerkonferenz: ver.di fordert Verankerung von Mindesthonoraren in den Förderrichtlinien der Länder
(Berlin) - Die verbindliche Verankerung von Mindesthonoraren in den Kulturförderrichtlinien der Länder erwartet die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) von der morgen (Mittwoch, 09.03.2022) tagenden Kulturministerkonferenz. "Wo keine Tarifverträge wirken, müssen Mindestgagen gelten, die nach den verschiedenartigen Arbeitsrealitäten von Kulturschaffenden ausgestaltet werden", erklärte Christoph Schmitz, für Kultur zuständiges ver.di-Bundesvorstandsmitglied. Der Bund habe sich im Koalitionsvertrag bereits positioniert und Mindesthonorare als Standard in der Kulturförderung angekündigt. "Der logische nächste Schritt wäre die Verankerung von branchenspezifischen Mindesthonoraren in den Förderrichtlinien der Länder und Kommunen", sagte Schmitz. "Eine Erhöhung des Einkommens der Kulturschaffenden ist Voraussetzung für die Freiheit von Kunst und Kultur."
Die nachhaltige Verbesserung der Situation im Kulturbereich sei überfällig. Durch die pandemiebedingten Schließungen der letzten zwei Jahre seien Arbeits- und somit Einkommensmöglichkeiten weggebrochen. Selbstständige Kulturschaffende fielen in den ersten Hilfsprogrammen komplett durch das Raster.
Ein allgemeiner Satz wie beim gesetzlichen Mindestlohn funktioniere im Bereich der Kultur und kulturellen Bildung nicht. "Branchenspezifische Mindesthonorare in Anlehnung an die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes müssen die tatsächlich geleistete Arbeit von Kulturschaffenden beachten. Dazu gehören beispielsweise auch Probe- und Konzeptionszeiten," so der Gewerkschafter.
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