Pressemitteilung | Deutscher Kulturrat e.V.

Kultur-Lockdown - Kommt morgen wieder das Aus?

(Berlin) - Bei Untersagungen oder Beschränkungen im Bereich der Kultur muss der Bedeutung der Kunstfreiheit ausreichend Rechnung getragen werden

Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten, die geschäftsführende Bundeskanzlerin Angela Merkel und der designierte Bundeskanzler Bundesfinanzminister Olaf Scholz, MdB vereinbarten gestern, dass das Infektionsschutzgesetz geschärft werden soll, um der aktuellen pandemischen Lage Rechnung zu tragen. Morgen wollen Bund und Länder über eine Ausweitung der 2G-Regel und die Einschränkungen zum Beispiel bei Großveranstaltungen entscheiden. Der Kulturbereich ist unmittelbar betroffen.

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, teilt die Einschätzung, dass es jetzt darum gehen muss, die Coronapandemie energisch einzudämmen, um weiteren Schaden zu vermeiden. Schon jetzt leidet der gesamte Kulturbereich unter den Auswirkungen der Pandemie extrem stark. Das gilt für alle künstlerischen Sparten, für professionellen wie den Amateurbereich. Kultureinrichtungen und -unternehmen haben in den vergangenen Monaten erhebliche Anstrengungen zur Sicherheit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Nutzerinnen und Nutzer unternommen. Hierzu zählen Hygienekonzepte inklusive der Einlasskontrollen bei Kulturveranstaltungen unter Bedingungen von 2G oder 2G+.

Der Deutsche Kulturrat erinnert die Ministerpräsidenten und die Vertreter der alten und der wahrscheinlichen neuen Bundesregierung daran, dass es bei der Reform des Infektionsschutzgesetzes im letzten Jahr in der Begründung zum § 28a Ziffer 7 heißt: "Die Untersagung und Beschränkung des Betriebs von Kultureinrichtungen oder von Kulturveranstaltungen sind insbesondere grundrechtsrelevant mit Blick auf die Kunstfreiheit nach Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes, der die künstlerische Betätigung selbst ("Werkbereich"), aber auch die Darbietung und Verbreitung des Kunstwerks ("Wirkbereich") umfasst und damit auf Seiten der Veranstalter wie auch der Künstlerinnen und Künstler selbst wirksam wird. Bei Untersagungen oder Beschränkungen im Bereich der Kultur muss der Bedeutung der Kunstfreiheit ausreichend Rechnung getragen werden."

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Bei Untersagungen oder Beschränkungen im Bereich der Kultur muss der Bedeutung der Kunstfreiheit ausreichend Rechnung getragen werden. Diese Voraussetzung muss von der Politik beachtet werden, wenn morgen neue Einschränkungen beschlossen werden. Der Kulturbereich trägt seit eineinhalb Jahren alle angemessenen Maßnahmen zum Schutz vor Corona mit. Auch jetzt öffnen wir unsere Einrichtungen selbstverständlich nur unter strengen Hygienebedingungen. Absolut inakzeptabel wäre es, wenn Kulturveranstaltungen schlechter als Sportveranstaltungen gestellt würden."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Kulturrat e.V. Pressestelle Markgrafendamm 24, 10245 Berlin Telefon: (030) 226 05 28-0, Fax: (030) 226 05 28-11

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