Pressemitteilung | Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP)

Kürzungen der Zuschüsse für freie Schulen verfassungsrechtlich und ökonomisch falsches Signal

(Magdeburg) - Der Bundesverband Deutscher Privatschulen (VDP) spricht sich vehement gegen das Vorhaben der Landesregierung von Sachsen-Anhalt aus, die Leistungen an Schulen in freier Trägerschaft zu kürzen. Nach einem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf soll die Finanzhilfe, mit der eine allgemeine Zugänglichkeit zu staatlich anerkannten Privatschulen sichergestellt werden soll, um rund viereinhalb Prozent gekürzt werden. Für Fachschulen stehen gar Kürzungen von über fünfzehn Prozent im Raum, da die Landesregierung dort neben dem Sachkosten- auch den Personalkostenzuschuss senken möchte.

„Verfassungsrechtlich ist dies höchst bedenklich!“, so Peter Susat, Vorsitzender des VDP Sachsen-Anhalt. Das Grundgesetz lege für den Besuch von Schulen in freier Trägerschaft klar fest, dass eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht erfolgen darf. Da die freien Schulen die geplanten Kürzungen kompensieren müssten, bliebe in der Regel nur der Weg, das Schulgeld weiter zu erhöhen. „Wer kann ein höheres Schulgeld hier in Sachsen-Anhalt dann noch aufbringen?“, fragt Susat.

Ohnehin arbeiteten die freien Schulen deutlich preiswerter als staatliche Schulen. Der VDP verweist hier auf das Ergebnis einer Untersuchung in Hamburg, wonach dort den Steuerzahler ein Schüler einer freien Schule nur 56 Prozent dessen kostet, was für einen vergleichbaren staatlichen Schüler aufgebracht werden müsste. „Es ist sehr schade, dass die Landesregierung das Kürzungsgesetz bereits auf den parlamentarischen Weg bringt, bevor den Landtagsabgeordneten ein gesetzlich vorgesehener Kostenvergleich von freien und staatlichen Schulen vorgelegt wurde“, so noch einmal der Vorsitzende des Privatschulverbands.

Der VDP hält deshalb die vorgesehenen Kürzungen sogar ökonomisch für wenig sinnvoll, weil gerade die freien Schulen dem Land deutliche Spareffekte bringen. Werden die Kürzungen tatsächlich umgesetzt, werden weitere Schulgründungsinitiativen eher verhindert und nicht ermutigt, wie es die Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP von 2002 noch vorsah. Eine größere Unterstützung von freien Schulen wäre dagegen auch aus wirtschaftlichen Gründen sinnvoll, da ansiedlungswillige Unternehmen bei ihrer Standortauswahl immer mehr auf das Vorhandensein schulischer Alternativen achten.

Darüber hinaus verweist der VDP darauf, dass sich die Zuweisungen des Landes für freie Schulen immer an der finanziellen Entwicklung staatlicher Schulen orientieren. Spart das Land also bei staatlichen Schulen, wirkt sich dies wegen der Kopplung an staatliche Kostenstrukturen immer entsprechend auf freie Schulen aus – auch ohne die Senkung des festgelegten Prozentsatzes. Damit leisten die freien Schulen bereits einen zusätzlichen Anteil zur Konsolidierung des Landeshaushalts.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Privatschulen (VDP) Darmstädter Landstr. 85 A, 60598 Frankfurt am Main Telefon: 069/6091890, Telefax: 069/60918910

NEWS TEILEN: