Kürzung der Pendlerpauschale bringt verfassungsrechtliche Probleme
(Frankfurt) - Die Kürzungspläne der Bundesregierung bei der Entfernungspauschale könnten durch verfassungsrechtliche Probleme zum finanzpolitischen Offenbarungseid der Regierung werden. Das sagt der AvD-Vizepräsident und Finanzexperte Othmar von Diemar. Demnach sei es für jeden Arbeitnehmer möglich, die tatsächlich entstandenen Kosten für die Fahrt zum Arbeitsweg steuerlich geltend zu machen.
"Die bislang praktizierte Regelung mit der Entfernungspauschale ist lediglich eine vereinfachte Berechnung, die Steuerzahlern und Finanzämtern Arbeit spart", so das Fazit des AvD-Vizepräsidenten: "In den meisten Fällen liegt der Betrag, den man mit einer Berechnung der tatsächlich entstandenen Kosten absetzen könnte, sogar noch über dem Betrag der bisherigen Entfernungspauschale." Sollte die Kürzung durchgeboxt werden, so werde sich die Berechnung der tatsächlichen Kosten lohnen, so von Diemar weiter: "Kein Finanzamt und keine Regierung darf dies verwehren und einen Arbeitnehmer schlechter behandeln als ein Unternehmen, dass Fahrzeuge nach den tatsächlichen Kosten absetzt."
AvD: "Eichel wird nicht 3 Milliarden sparen, sondern 2 Milliarden zusätzlich ausgeben müssen!" Wenn sich die Berufspendler den dreisten Griff in ihre Taschen nicht gefallen lassen wollen, so werden sie Fahrtenbücher führen und künftig den Anteil ihrer Kfz-Kosten absetzen, der dem Anteil ihres Arbeitswegs an der gesamten jährlichen Km-Leistung hat. Dabei gelte der wichtige Grundsatz der Gleichbehandlung: Wenn z.B. ein Freiberufler wie ein Unternehmen seine tatsächlich entstandenen Kfz-Kosten absetzen kann, so müsse dies auch für einen Arbeitnehmer gelten. Über diese verfassungsmäßig garantierten Rechte kann sich auch eine Bundesregierung in höchsten finanzpolitischen Nöten nicht hinweg setzen.
Nutzen alle Arbeitnehmer diese Möglichkeit, so wird die von Herrn Eichel hochgerechnete "Einsparung" von rund 3 Milliarden Euro zur Makulatur: "Dann werden zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 2 Milliarden Euro pro Jahr auf die Regierung zukommen, und zusätzlich noch die Mehrkosten für den höheren Bearbeitungsaufwand bei den Finanzämtern", warnt AvD-Experte Othmar von Diemar.
An den Bundeskanzler appelliert der AvD-Vizepräsident, endlich mal Wort zu halten: "Es ist grundsätzlich gesetzlich geregelt, dass der Arbeitsweg kein Privatvergnügen ist, sondern eine notwendige Voraussetzung, um einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Jeder Griff in die Taschen der Pendler ist demnach ein Eingriff in die Lebensgrundlagen der Erwerbstätigen."
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